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Landsberg
05.03.2018

Hier muss der Kunde die Parkscheibe stellen

Mit Schildern wie diesem wird auf dem Parkplatz des Action-Marktes in der Holzhausener Straße in Landsberg darauf hingewiesen, dass Kunden ihre Parkscheibe einstellen müssen.
Foto: Thorsten Jordan

Nach dem Einkauf im Landsberger Action-Markt schieben manche Frust: Am Auto steckt ein Knöllchen. Viele übersehen die großen Hinweisschilder.

Wer sein Auto auf dem Kundenparkplatz abstellt, eine Kleinigkeit einkauft und dann 30 Euro Vertragsstrafe aufgebrummt bekommt, weil die Parkscheibe fehlt, der ist verständlicherweise verärgert. Das ist auch der Tenor eines Beitrags in der Facebook-Gruppe „Du kommst aus Landsberg, wenn...“. Denn auf dem Parkplatz des Action-Marktes in der Holzhauser Straße in Landsberg ist die Parkzeit auf 90 Minuten limitiert und dies muss über eine Parkscheibe belegt werden.

Seit einem Vierteljahr gibt es den Markt

Wie dem Facebook-Nutzer geht es auch einigen anderen Kunden, wie das LT vor Ort festgestellt hat. Sie sind von der Regelung überrascht. „Ach, ich muss die Parkscheibe stellen?“ Doris Avemaria aus Amberg bei Buchloe reagiert erstaunt. Den Markt, der auf seiner Internetseite mit einem „großen, überraschenden und ständig wechselnden Sortiment von über 6000 verschiedenen Produkten zu den kleinstmöglichen Preisen“ wirbt, gibt es dort seit Anfang Dezember. Angeboten wird ein breites Repertoire von Wohnaccessoires über Gartenartikel und Schreibwaren bis hin zu Lebensmittel und Tiernahrung.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.03.2018

Betroffene sollten sich insbesonders gegen die Höhe der Vertragsstrafe wehren. Angemessen wären m.E. maximal das Doppelte des Betrages der im öffentlichen Raum zu bezahlen wäre. Das Knöllchen enthält einen sog. Beobachungszeitraum, meist sind 5 Minuten angegeben. Hierfür sind im öffentlichen Raum nach Bußgeldkatalog 10 Euro fällig, die Vertragsstrafe dürfte danach max. 20 Euro betragen. Auch muß das Knöllchen ordnungsgemäß zugestellt worden sein (Scheibenwischer ist kein Briefkasten). Oft kommt als erstes ein Mahnschreiben mit weiteren Kosten und einem Bild des Fahrzeugs mit angebrachtem Knöllchen. Dagegen sollte man sich wehren.