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  3. Seenotrettung: "Vorwürfe sind absurd": Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kapitän Reisch

Seenotrettung
04.09.2019

"Vorwürfe sind absurd": Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kapitän Reisch

Gegen den Landsberger Kapitän Claus-Peter Reisch wird in Italien ermittelt, nachdem er mit der "Eleonore" in einem Hafen in Sizilien angelegt hat.
Foto: Johannes Filous, dpa

Claus-Peter Reisch hatte den Notstand ausgerufen und war mit der "Eleonore" und rund 100 Flüchtlingen an Bord in einen italienischen Hafen eingefahren - trotz Verbots.

Der Landsberger Kapitän Claus-Peter Reisch hatte mit seinem Boot, der "Eleonore", mehr als 100 Flüchtlinge von einem beschädigten Boot auf dem Mittelmeer gerettet. Erst eine Woche später fuhr Reisch mit der "Eleonore" in einen italienischen Hafen ein - obwohl das eigentlich verboten ist. Der Kapitän hatte zuvor den Notstand ausgerufen. Die Behörden gestatten ihm daraufhin, einen Hafen in Sizilien anzusteuern.

Staatsanwaltschaft in Italien ermittelt gegen Kapitän Reisch

Nun laufen allerdings Ermittlungen gegen den Landsberger, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtet. Die Staatsanwaltschaft von Ragusa prüfe den Vorfall wegen einer möglichen Begünstigung der illegalen Einwanderung. Reisch selbst wurde darüber noch nicht offiziell informiert. „Ich habe vorhin ein Foto von einem Artikel aus der Zeitung geschickt bekommen, aber den habe ich noch nicht einmal komplett gelesen“, sagte er am Mittwochvormittag in einem Telefonat mit unserer Redaktion.

Reisch hält sich weiterhin in Italien auf. Dass nun gegen ihn ermittelt wird, findet er "völlig absurd". Er beschreibt den Vorfall wie folgt: "Wir haben ein blaues Schlauchboot auf See gefunden, mit kaputtem Motor und einer geplatzten Kammer. Die Leute haben an einer Bordwand den Schlauch mit Händen hochgehalten, damit das Boot nicht untergeht." Als sich Reischs Boot ihnen näherte, sei eine zweite Kammer geplatzt. "Da war die Not noch größer. Wir haben die in letzter Sekunde da rausgeholt, sonst wären diese 104 Menschen jetzt nicht mehr am Leben. Dass man jetzt versucht, dem Einsatzleiter und mir daraus einen Strick zu drehen, ist schlicht verwerflich und völlig absurd“, sagt der 58-Jährige Landsberger.

Nach acht Tagen auf See rief Reisch den Notstand aus

Tagelang lag Reisch mit seinem Sportboot "Eleonore" nach der Rettung vor der Küste Maltas und wartete auf einen sicheren Hafen. Für die vielen Geretteten war das Boot viel zu klein, die Lage an Bord galt als heikel. Als in der achten Nacht ein Gewittersturm hinzukam, zog Reisch die Reißleine und rief den Notstand aus.

„Was soll das? Wir sind acht Tage und acht Nächte mit diesen 104 Menschen unterwegs. Die hatten 46 Quadratmeter Deckfläche. In der letzten Nacht sind schwere Gewitter aufgezogen, mit Windstärke sieben. Da fallen in Landsberg schonmal die Ziegel von den Dächern", erinnert sich Reisch an die Vorfälle. Die 104 Geretteten, die sich zuvor an Deck aufhielten, wurden kurzerhand im Schiff untergebracht. "In meinem Bett haben vier Leute gelegen. In so einer Situation ziehe ich die Reißleine und bringe die Leute an Land – egal, welche Strafe mir droht. Oder glaubt irgendwer, dass ich stattdessen da draußen untergehe?“, sagt Reisch.

Das Boot, mit dem Reisch unterwegs war, wurde derweil von den Behörden beschlagnahmt.

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Für den Kapitän der "Eleonore" ist völlig unverständlich, warum er nun angeklagt werden soll. Schließlich sei er zu seiner Notwehrhandlung schlicht gezwungen worden. "Man kann mir doch nicht sagen, ich dürfe mit 104 nassen Menschen nicht in einen Hafen einfahren und soll stattdessen nach Mallorca oder Hamburg weiter. Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, da auf dem Mittelmeer gerade eine starke Strömung herrscht, mit der wir nicht nach Nordwesten hätten fahren können. Wir sind ja keine Fähre. Aber die Leute, die uns kritisieren, haben von Seefahrt keine Ahnung.“

Für die Geretteten auf der "Eleonore" gibt es eine Lösung

Italien und Malta verweigern Rettungsschiffen mit Migranten an Bord immer wieder die Einfahrt in ihre Häfen. Sie machen zur Voraussetzung, dass andere EU-Staaten ihnen die Migranten abnehmen. Diese Zusage kommt meist erst nach mühsamen Gesprächen. Deshalb mussten gerettete Migranten zuletzt immer wieder wochenlang an Bord ausharren.

Nach einwöchiger Blockade auf dem Mittelmeer gibt es für die Verteilung der 104 Migranten des deutschen Rettungsschiffs "Eleonore" eine Lösung. Deutschland, Frankreich, Irland, Portugal und Luxemburg nehmen die Menschen auf, wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag sagte. Die Brüsseler Behörde organisiere nun die Verteilung der Migranten von Italien aus.

„Ich finde klasse, dass jetzt feststeht, wo diese Menschen unterkommen. Die Menschen an Land zu bringen ist ja letztlich nur daran gescheitert, weil Politiker in Italien verhindern wollten, diese Menschen an Land zu lassen. Das ist in meinen Augen schlichtweg pervers. Die Rettung von Menschenleben lasse ich mir von keinem verbieten“, sagte Reisch gegenüber unserer Redaktion.

Er selbst werde nun die Ermittlungen abwarten, sagte Claus-Peter Reisch: „Ich handle nach Faktenlage. Ich werde nicht in vorauseilendem Gehorsam etwas unternehmen.“ (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.09.2019

Herr Reisch machen Sie weiter so, meinen Respekt haben sie so wie all die anderen Crews da draußen.

04.09.2019

Was der Herr Reisch betreibt ist Schlepperei und sonst nichts, ich hoffe er wird in Italien endlich zur Haftstrafe verurteilt. So war es vor Jahren bei der Schlepperei zu Land auch.

04.09.2019

Grundlagen sind das Seerecht, die Europäische Menschenrechtskonvention, sowie die Genfer Flüchtlingskonvention. Dies alles außer Kraft zu setzen werden Sie auch nicht mit Hilfe des rechtsradikalen Flügel der AfD schaffen.

04.09.2019

Sie machen sich das zu einfach Herr G mit Ihrer Definition der Seenot. Immerhin sprechen Sie diesmal nicht von dem 'zuhause' in das man die Flüchtlinge verbringen würde. Wenn man weiß, wie es diesen in libyschen Lagern ergeht, so überlässt man sie aus humanitären Gründen nicht 'der zu Hilfe eilenden' libyschen Küstenwache. Natürlich wehren die sich dagegen mit Händen und Füßen. Verständlicherweise.

Dass ein Wunschziel genannt wird, muss nicht verwerflich sein. Man muss ihm allerdings auch nicht nicht nachkommen. Trotzdem sollten den Personen in einem Ankunftshafen Sicherheit für Leib und Leben garantiert sein.

04.09.2019

bin ja mal gespannt was die Politiker und auch die Richter hier in Italien sagen wenn sie lesen das ein deutscher Rechtsbrecher sie als pervers Bezeichnet ??? er hatte doch zeit genug in einen sicheren Hafen in Afrika einzulaufen !!!

04.09.2019

Die -angebliche- Rettung aus Seenot berechtigt in keinster Weise , die Ilegalen mit der Brechstange nach Italien bringen zu wollen , obwohl dem "Herrn Kapitän" bekannt war , daß Italien das Einlaufen VB on Schlepperschiffen unter Strafe verbietet .

Der "Herr Kapitän" hat damit italienische Gesetze gebrochen . Somit wird zurecht gegen ihn ermittelt .

Er hätte die Illegalen ja doch wieder nach Nordafrika zurück bringen und dort in einem Hafen von Bord gegen lassen können .

04.09.2019

Wenn eine Rettung aus Seenot erfolgt , sind die nächstgelegen Häfen anzulaufen und müssen dort von den jeweiligen Ländern angenommen werden.
"Gemäß internationalem Seerecht, unter anderem festgehalten im Seerechtsübereinkommen, den SOLAS-Abkommen und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung, sind alle Küstenstaaten verpflichtet, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger durch geeignete Mittel sicherzustellen, wobei die Rettung hilfsbedürftiger Menschen auf See eine Verpflichtung an alle Schiffe und Besatzungen darstellt."
Einzig die Notsituation kann von den anlaufenden Häfen (Staaten) nach Rettung und Ankunft im Hafen überprüft werden. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

04.09.2019

diese Flüchtlinge werden aber nicht irgendwo "draussen" aufgegriffen, die kommen mit diesen Booten nicht weit. Der kürzeste Weg wäre zurück nach Afrika.

04.09.2019

Wie kann man jemand anklagen, wenn er den Notstand ausruft um Seebrüchige an land zu bringen? das man den "Notstand" eventuell überprüft, kann ich verstehen, aber ein Anklage ist absurd. Eigentlich müsste man diese Länder wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen, welche ein Anlaufen in den nächstmöglichen Hafen verweigern. Was Italien da momentan vollzieht, ist eine Erpressung gegenüber der EU auf Kosten der in Seenot befindlichen. Allerdings ist es ein Armutszeugnis der EU, dass man diese Leute erst nach langwierigen Verhandlungen aufnimmt. Aber auch diese "Seenotretter" sollten die vor den Küsten Libyens und anderer Staaten die Geretteten dorthin zurückbringen sofern dieser Weg kürzer ist. Eine eigenmächtige Beurteilung, ob dies sichere Staaten sind, kann vom Schiffsführer nicht bestimmt werden, dies muss international geregelt werden.

04.09.2019

Worauf wollen sie die Staaten verklagen?

Ich habe selbst einen Bootsführerschein (auch zur See), wozu auch die Ausbildung im Seerecht gehört.
Wird ein Seenotfall deklariert, darf ein beliebiger Hafen (es muss auch nicht zwingend der nächste sein) angefahren werden. Und hier endet das Recht! Es gibt kein Recht darauf den Staat (insbesondere illegal!) betreten zu dürfen.
Die in seenotgetatenen müssen sich dann mit ihren eigenen Mitteln um einen Rücktransport in ein Land kümmern, in das sie legen einkaufen dürfen. Besonders bei fahrlässig in Seenot geratenen verschärft sich die Situation. Hier darf sogar noch von den Behörden eine Rechnung für die Rettung gestellt werden.

Die afd hat kürzlich ein Video von der lifeline 3 veröffentlicht.
Zu sehen ein „in Seenot geratenes“ Schlauchboot mit Flüchtlingen. Zur Hilfe eilt die lybische Küstenwache und möchte den „in Seenot geratenen“ Hilfe leisten.
Die Flüchtlinge wehren sich jedoch wehement und schreien, dass sie nicht zurück wollen.

Wer also bei der Rettung wählerisch ist, der ist für mich nicht ernsthaft in Seenot. Wenn dann noch dazu eine konkretes Reiseziel und -Absicht besteht und das von unseren tollen „Rettern“ unterstützt wird, dann ist das per Definition schlepperei.

Ich hoffe die Staatsanwaltschaft greift beim Wiederholungstäter mit aller Härte durch und ich hoffe auch, dass die Länder am Mittelmeer standhaft bleiben und sich an Landesrecht, sowie internationales Seerecht halten, welches die „Retter“ ganz eindeutig missbrauchen.

04.09.2019

Es ist keine eigenmächtige Beurteilung des Kapitäns, sondern wird von der zuständigen Rettungsleitstelle getroffen. Wenn unser Herr Seehofer nicht in die Potten kommt und dafür sorgt, dass es endlich sichere Häfen bzw. sichere Länder in diesem Gebiet gibt, wird es nichts mit dem Zurückbringen der Bootsflüchtlinge nach Nordafrika.