Landsberg: Was Biergartenbesucher jetzt wissen müssen
Seit Montag dürfen im Landkreis Landsberg Biergärten und Gaststätten mit Außengastronomie wieder öffnen. Nicht nur die Wirte haben Regeln zu befolgen - auch die Gäste.
Sogar das Wetter spielte mit. Am Montag durften die Gaststätten im Landkreis Landsberg zumindest wieder ihre Außengastronomie oder ihren Biergarten öffnen. Bei Sonnenschein und angenehmen Temperaturen nahmen in Landsberg und Umgebung viele Besucher dieses Angebot an. Neben den Wirten haben auch die Gäste aufgrund der Corona-Beschränkungen einige Regeln zu beachten. Wir geben einen kurzen Überblick.
- Personen mit coronatypischen Symptomen dürfen nicht bewirtet werden. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatten. Gäste, die während ihres Besuchs Symptome entwickeln, müssen umgehend die Gastronomie verlassen.
- Ihren Mundschutz dürfen die Gäste nur am Tisch ablegen. Auf dem Weg zur Toilette oder zum Ausschank im Biergarten muss er wieder angelegt werden.
- Personen des gleichen Hausstands (Familien wie auch Singlewohnung) dürfen mit Mitgliedern eines weiteren Hausstands an einem Tisch zusammensitzen – ohne den sonst üblichen Mindestabstand einzuhalten.
- Freunde können sich verabreden, dürfen aber – wenn sie nicht zusammen wohnen – nur zu zweit (also zwei Hausstände) sitzen und müssen 1,5 Meter Abstand zum Nachbarn halten.
- Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und die Zeit des Aufenthalts notieren, damit eine Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Das Kleingeld hat im Biergarten langsam aber sicher ausgedient, die EC-Karte wird bevorzugt.
Die Außenbereiche von Speiselokalen, damit auch Biergärten, dürfen bis 20 Uhr öffnen. Daran sollten sich auch die Gäste halten und rechtzeitig das letzte Getränk bestellen.
Was sonst noch ab Montag wieder in Bayern möglich ist: Schule, Biergarten, Urlaub: Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern
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