Der Bundesgerichtshof hebt das bundesweit erste Mordurteil zum Berliner Autoraserfall auf. Er vertut damit eine Chance.
Das Raser-Urteil ist ein mutloses Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte Anhängern irrer Autorennen ein klares Stoppzeichen setzen können. Er hat diese Chance vertan und stattdessen spitzfindig nach Rechtsfehlern in der Entscheidung der Vorinstanz gesucht.
Ja, die juristische Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist oft schwierig. Kaum jemand glaubt, dass die Berliner Raser sich mit der Absicht ins Auto setzten, jemanden zu töten. Aber wenn jemand mit 170 Sachen durch eine Großstadt brettert, nimmt er den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf. Der Jurist spricht dann von einem „bedingten Vorsatz“. Und der hat dem BGH in anderen Fällen für eine Verurteilung wegen Mordes ausgereicht. Warum hier nicht?
Wenigstens ging Karlsruhe nicht so weit zu sagen, dass ein Raser grundsätzlich nicht wegen Mordes verurteilt werden kann. Den Berliner Fall haben sie nicht als Musterfall anerkannt. Der Bundestag hat aufgrund dieses Falls dagegen das Gesetz geändert. Seit Juli 2017 können Raser, die einen Menschen schwer verletzen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Immerhin.
Die Diskussion ist geschlossen.
Herr Sabinsky-Wolf, wenn sie nicht nur den Blick in unser 'Wald-und-Wiesen'-Blatt "Augsburger Allgemeine" geworfen hätten sondern sich mit dem Urteil beschäftigt oder statt dessen sich umfassend informiert hätten (z. B. bei den Tagesthemen - und das beantwortet für mich auch die von der AZ gestellte Frage nach dem "Pro und Contra Öffentlich Rechtliche" eindeutig mit "Pro") hätten sie Frage warum dem BGH die Urteilsbegründung des Landgerichts nicht ausreicht für sich und die Leser problemlos beantworten können:
So hätten sie erfahren dass es zum Bespiel im Urteil hieß, "die Angeklagten hätten die Möglichkeit, dass ihr Rennen für einen anderen tödlich ausgehen könnte, spätestens erkannt und billigend in Kauf genommen, als sie in die Unfallkreuzung einfuhren. Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgericht allerdings auch festgestellt, dass die Angeklagten keine Chance mehr hatten, den Unfall zu verhindern. Das aber würde heißen: Die Raser hatten erst Tötungsvorsatz, als das Geschehen schon nicht mehr in ihren Händen lag. Das aber ist zu spät."
Man mag das "Spitzfindig" nennen, aber das Recht ist nun mal ein feinsinniges Handwerk, da hantiert man eher mit dem Skalpell als mit der Keule Dass das Urteil wieder einkassiert wurde/werden musste ist meiner Meinung nach nicht dem Bundesgerichtshof anzulasten sondern dem Landgericht dass ihr - womöglich richtiges - Urteil schlichtweg schlecht begründete.
Als Nicht-Jurist kann man solche Erwägungen schwer nachvollziehen, aber für mich ist die Tat der Raser vergleichbar mit jemandem, der inmitten einer Menschenmenge eine Pistole zieht und um sich schießt. Wenn dabei jemand tödlich getroffen wird, ist das dann auch kein Mord?
Abgesehen von den Schwierigekeiten bei der Definition von Mord und anderen Tötungsdelikten haben wir in diesem Land ein grundlegendes Problem: Wir leugnen, dass ein Auto als Waffe verwendet werden kann, beziehungsweise durch entsprechenden Gebrauch automatisch zur Waffe wird. Solche Raser wie in diesem Fall sind die Ausnahme. Aber auf unseren Autobahnen herrscht ein permanenter Ausnahmezustand, Zustände wie im Wilden Westen. A Propos: was das Auto betrifft, sind wir genauso bescheuert, wie die Amis mit ihrem second amendment. Den Deutschen in seiner egoisten Raserei einzuschränken ist genauso aussichtslos, wie den Waffenbesitz in den USA einzuschränken.
Wieso mutlos??
Man kann diesen wohl unreifen Typen gut zutrauen, dass sie bei ihrer Tat wohl nicht einen tödlichen Unfall einkalkuliert hatten.
Und im Zweifel für den Angeklagten.