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An Sami A. scheitert der Rechtsstaat nicht

Kommentar Von Rudi Wais
15.07.2018

Mag sein, dass die Behörden den Salafisten aus Tunesien etwas zu früh abgeschoben haben. Aber ist das tatsächlich ein politischer Offenbarungseid?

Tunesien ist nicht Nordkorea. Für ein arabisches Land hat es eine ausgesprochen liberale Verfassung, die die Frauenrechte achtet und die Freiheit der Religionen garantiert. Die Organisatoren des demokratischen Wandels haben den Friedensnobelpreis erhalten und nach mehreren schweren Anschlägen kehren auch die Touristen wieder nach Tunesien zurück. Alleine aus Deutschland waren es im vergangenen Jahr fast 200.000.

Die Kritik hat sich der Rechtsstaat selbst zuzuschreiben

Nüchtern betrachtet gibt es keinen Grund, einen Islamisten wie Sami A., der Osama bin Laden als Leibwächter gedient haben soll, nicht in sein Heimatland abzuschieben. Dass sein Fall dennoch als Beleg für einen angeblichen Offenbarungseid des Rechtsstaates herangezogen wird, hat sich eben jener Rechtsstaat allerdings zu einem guten Teil selbst zuzuschreiben. Das beginnt mit der Frage, warum ein Gericht in Gelsenkirchen die Androhung der Abschiebung für rechtmäßig erklärt, eine andere Kammer des gleichen Gerichts die Abschiebung tags darauf aber verbietet. Und obwohl den Richtern da schon klar sein muss, dass es den Behörden eilt mit der Abschiebung von Sami A., haben sie es alles andere als eilig und verschicken ihre Entscheidung noch altmodisch-langsam am nächsten Morgen per Fax, als der Tunesier schon im Flieger sitzt.

Auch in der Sache selbst ist die Argumentation des Verwaltungsgerichtes durchaus angreifbar, weil sie sich alleine auf die theoretische Möglichkeit stützt, dass Sami A. nach seiner Abschiebung gefoltert werden könnte. Das bestreitet die Regierung in Tunis nicht nur energisch. In einem vergleichbaren Fall aus Hessen haben am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerden eines unter Terrorverdacht stehenden Tunesiers abgewiesen. Er wurde im Mai abgeschoben und war von den Behörden wie Sami A. schon längere Zeit als islamistischer Gefährder eingestuft.

Das Gericht hatte es nicht besonders eilig

Selbst wenn Nordrhein-Westfalen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Falle von Sami A. den zweiten Schritt vor dem ersten getan haben sollten, indem er zu früh zur Abschiebung freigegeben und abgeschoben wurde: Innenminister Horst Seehofer einen kalkulierten Rechtsbruch zu unterstellen oder wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki gar von einer Erosion des Rechtsstaates zu sprechen, zeugt von einer bemerkenswerten Chuzpe. Sowohl Sami A. als auch Haikel S., sein Bruder im Geiste aus Hessen, haben jede Möglichkeit genutzt, die ihnen unser Rechtsstaat bietet – ein Rechtsstaat, das nur nebenbei, den islamistische Fanatiker wie sie buchstäblich bis aufs Blut bekämpfen. Seit dem ersten Verfahren gegen Sami A. sind inzwischen zwölf Jahre vergangen, alleine in den vergangenen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen von ihm zu verhandeln. Ein Rechtsstaat, der erodiert, sieht anders aus.

Wenn überhaupt, dann stößt er allmählich mit der schieren Zahl von Fällen an eine Grenze. Weit über 300.000 abgelehnte Bewerber klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre Asylbescheide – mit der Folge, dass sich die Verfahren immer weiter in die Länge ziehen und selbst Tunesier, Algerier oder Marokkaner erst einmal mehrere Jahre im Land bleiben, ehe sie in der Regel zurück müssen. Umso wichtiger wäre es daher, die drei Mahgreb-Länder endlich zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, in die abgelehnte Bewerber dank eines beschleunigten Verfahrens schneller abgeschoben werden können. Es kann nicht sein, dass Deutschland ein Land wie Tunesien mit Millionensummen auf seinem Weg in die gesellschaftliche Moderne unterstützt und einen tunesischen Staatsbürger trotzdem nicht in seine Heimat zurückschicken kann.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.07.2018

on „mag sein“ , einem Hohelied auf die freiheitliche Grundstruktur Tunesiens, „nüchtern betrachtet“, ...“hat sich eben jener Rechtsstaat allerdings zu einem guten Teil selbst zuzuschreiben“.
„Warum ein Gericht“ …, „Richtern muss klar sein, dass es Behörden eilt“…, „altmodisch mit der Post“.

Und es geht weiter, mit „auch in der Sache selbst ist die Argumentation des VG durchaus angreifbar“, „alleine auf die theoretische Möglichkeit...“, „haben jede Möglichkeit genutzt, die ihnen unser Rechtsstaat bietet.“

„Wenn überhaupt, allmählich mit der schieren Anzahl von Fällen“.

Bis hin zu „es kann nicht sein“.


Respektlosigkeit von Bürgern ist mancher Behörde ein Dorn im Auge. Respektlosigkeit von Politikern ist all überall greifbar.

Und wie ist es mit unserem Grundgesetz und seinen Regelungen? Wie ist es damit, dass dieser Staat Bundesrepublik Deutschland mit seiner wehrhaften Demokratie respektvoll umzugehen hat, bedeutet: diese anzuerkennen und zu respektieren.

Unsere Grundordnung wird immer wieder in Respektlosigkeit gedehnt und ausgelegt, obwohl wir doch ein so solides Fundament besitzen.

Und hier? Ein Kommentator, der mit unangestrengter Schreibe viele Gründe benennt, warum ja eigentlich alles in Ordnung ist. Und wenn ein Fehler, so sei doch ein lässlicher passiert.

Dieses Zerren und Dehnen und Missbrauchen unseres Grundgesetzes geht einher mit mangelndem Respekt, dem Text und seines Inhaltes gegenüber. Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder vorhandene Regelungen frei nach Belieben verdreht und der Basis unseres Rechtsstaates damit an die Gurgel geht?

Tatsache ist doch, dass seit 2010 die Abschiebung des Sami S. Gerichtlich untersagt war. Tatsache ist auch, dass das Bamf das bestehende Abschiebungshindernis Ende Juni 2018 widerrufen hat. Weil sich die Verhältnisse in Tunesien verbessert hätten. Worauf hin die Ausländerbehörde die Abschiebung einleitete.

Wogegen Widerspruch eingelegt worden war. Und so hat das VG Gelsenkirchen festgestellt, das Abschiebehindernis bestehe weiter. Eine Absichtserklärung der tunesischen Regierung gegenüber der BILD-Zeitung sei juristisch erkennbar keine diplomatische Stellungnahme des Staates Tunesien.

Die Bamf hätte also NICHT abschieben dürfen. Das VG Gelsenkirchen erklärte noch am Freitag, die Abschiebung sei „grob fahrlässig“ gewesen.
A. war seit Januar 2018 in Tunesien wegen Terrorverdachtes zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Mittwoch besagte, dass die ANDROHUNG DER ABSCHIEBUNG rechtens sei. DAS aber wiederum bedeutet nicht, dass eine Abschiebung rechtens sei. Die Entscheidung war ein Zwischenschritt im Verfahren. Mehr nicht.

Das Gericht hat dann von der Bamf eine Stillhalteerklärung gefordert. Worauf die Bamf erklärt hatte, diese sei nicht nötig, weil der für A.gebuchte Flug storniert worden sei. Vom neuen Flugtermin war dabei keine Rede.

Weil die Ansetzung des neuen Flugtermins für A. Unterschlagen worden war, wurde der 22-seitige Bericht des VG am Freitag um 8.10 Uhr gefaxt.

Bereits am Donnerstag wurde das VG von A.‘s Anwälten mit einem Eilantrag zur drohenden Abschiebung konfrontiert. Worauf hin die sofortige gerichtliche Anweisung kam, A. Sei unverzüglich zurück zu schicken. Dies wäre sofort möglich gewesen, wenn A. Den Transitbereich noch nicht verlassen hätte.

Wer hat in diesem antidemokratischen Spiel nun wen trickreich getäuscht? Absichtlich oder fahrlässig?

Das ist die Frage in diesem Fall. Verbunden mit aktuellen Erkenntnissen darüber, dass anders als Rudi Wais es behauptet- unser Rechtssystem wieder mal missbraucht worden ist. Von Behörden oder Verantwortungsträgern?