Das Recht folgt dem Zeitgeist
Die Gleichstellung der Homo-Ehe folgt dem Zeitgeist und bahnt dem Fortschritt den Weg. Und das ist – um es mit Klaus Wowereit zu sagen – gut so.
Die Karlsruher Richter mussten abwägen zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes und dem Diskriminierungsverbot von Minderheiten in Artikel drei. Anders als viele Kritiker der Homo-Ehe spielten die Richter beide Grundrechte nicht gegeneinander aus, sondern stärkten wie in den bisherigen Urteilen zur Lebenspartnerschaft die Minderheitenrechte, ohne den Rang von Familie und Ehe zu schmälern.
Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft war 2001 keine richterliche, sondern eine politische Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition. Heute wird das Modell von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen. So wie heute der gestrichene „Homo-Paragraf 175“ oder die Verfolgung von „Kuppelei“ nach finsterer Vorzeit klingen, ist auch die vollständige Gleichstellung der Homo-Ehe auf dem Weg zur Selbstverständlichkeit einer modernen Gesellschaft. Das Recht folgt dem Zeitgeist und bahnt dem Fortschritt den Weg. Und das ist – um es mit Klaus Wowereit zu sagen – gut so.
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