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Kommentar
19.09.2019

Pränataltests sind eine Frage der Gerechtigkeit

Pränataltests werden bei Risikoschwangerschaften von der Kasse übernommen. Das ist richtig. Denn die Entscheidung über eine Abtreibung trifft jede Frau selbst.

Es ist sicher eine der schwierigsten ethischen Fragen, vor der Deutschland seit langem stand: Müssen die Krankenkassen Schwangeren einen Gentest zahlen, der anhand einiger Blutstropfen erkennt, ob das Ungeborene das Downsyndrom hat?

Von der Aussortierung behinderten Lebens war vielfach die Rede, Kritiker fürchten, dass es künftig die Pflicht gebe, nur noch gesunde Kinder zu gebären. All das ist Unsinn. Keine Mutter wird sich die Entscheidung über Leben oder Tod ihres Kindes jemals einfach machen.

Hilfe für Familien behinderter Kinder: Politik muss Alltag erleichtern

Doch wo der medizinische Fortschritt die Möglichkeit bietet, Sicherheit zu schaffen, wird es der Politik ohnehin nicht gelingen, dies zu stoppen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass nicht nur riskante Fruchtwasseruntersuchungen, sondern eben auch der Bluttest von der Kasse gezahlt werden.

Wenn es die Politik wirklich ehrlich meint mit ihrer Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern, muss sie ihnen den Alltag erleichtern. Die Entscheidung, ob sie den Bluttest durchführen lässt, aber muss jede Frau selbst treffen. So viel Mündigkeit muss der Staat uns zutrauen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Kassen müssen Bluttest auf Trisomie 21 zahlen

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