Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Meinung
  3. Kommentar: Reform der Grundsteuer: Im Grunde genommen ungerecht

Reform der Grundsteuer: Im Grunde genommen ungerecht

Kommentar Von Stefan Lange
18.10.2019

Wie die endgültige Regelung für die Grundsteuer aussieht, lässt sich noch nicht sagen. Es zeichnet sich aber ab, dass Mieter und Eigentümer am Ende mehr bezahlen müssen.

Mit der Grundsteuer ist es gerade so wie mit dem Brexit: Auf den ersten Blick liegt eine Einigung auf dem Tisch. Beim genaueren Hinschauen zeigt sich, dass nicht wirklich viel entschieden wurde. Der Bundesrat muss erst noch zustimmen, es sind Änderungen  möglich. Wie die endgültige Regelung aussieht, kann noch niemand seriös sagen. Was sich jedoch abzeichnet: Die Regierung ist zwar rechtzeitig ihrer Pflicht nachgekommen und hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Nun aber lehnt sich Schwarz-Rot zurück und bürdet Kommunen wie Bürgern neue Lasten auf.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zwar versprochen, dass die Steuerzahler insgesamt nicht höher belastet werden. Der SPD-Politiker muss sich dabei aber darauf verlassen, dass die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze senken, wenn sie durch die Neubewertung mehr Grundsteuer einnehmen.  Die neuen Regeln müssen erst ab 2025 gelten. Bis dahin kann die Einnahmesituation der öffentlichen Hand schlechter werden. Und wer glaubt, dass die Kämmerer dann freiwillig auf höhere Einnahmen verzichten, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Vor allem in großen Städten könnten die Mieten steigen

Besonders hart könnte es die Mieter treffen. Auf Betreiben der Union ist die Grundsteuer weiterhin umlagefähig, kann also in die Betriebskosten hineingerechnet werden. Steigt die Grundsteuer, steigt die Miete, und das ist vor allem für große Städte ein wahrscheinliches Szenario, wenn in ihnen nach dem Scholz-Modell abgerechnet wird. Denn darin spielt die durchschnittliche Miete eine maßgebliche Rolle für die neue Grundsteuerhöhe -  und die Durchschnittsmieten sind zuletzt bekanntlich stark gestiegen.

Und selbst wenn viele gute Faktoren zusammenkommen und für einzelne Besitzer die Grundsteuer am Ende vielleicht sinkt, ist Freude darüber nicht angebracht. Denn die Wirtschaft kritisiert zurecht, dass Schwarz-Rot mit der Grundsteuer-Reform ein Bürokratie-Monster geschaffen hat, das gierig das Steuergeld aller Bundesbürger fressen wird. Allein für den "Vollzugsaufwand in den Finanzämtern" werden laut Regierung in den nächsten fünf Jahren 462 Millionen Euro an Gesamtpersonalkosten fällig. Und das auch nur, wenn alles komplikationslos abläuft. Die Reform wird in den meist ohnehin knapp besetzen Verwaltungen Personal binden, das dann an anderen Stellen fehlt.

Mag also sein, dass die Grundsteuerreform den Anforderungen des Gerichts gerecht wird. Gerecht zu den Bürgern ist sie nach derzeitigem Stand nicht.

Lesen Sie dazu auch: Das bedeutet die Reform der Grundsteuer für Mieter und Eigentümer 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.10.2019

"Denn die Wirtschaft kritisiert zurecht, dass Schwarz-Rot mit der Grundsteuer-Reform ein Bürokratie-Monster geschaffen hat, das gierig das Steuergeld aller Bundesbürger fressen wird. Allein für den "Vollzugsaufwand in den Finanzämtern" werden laut Regierung in den nächsten fünf Jahren 462 Millionen Euro an Gesamtpersonalkosten fällig. Und das auch nur, wenn alles komplikationslos abläuft."

Damit ist eigentlich alles gesagt und auf den Punkt gebracht! Letztlich geht es doch nur um das Auffüllen der leeren Staatskasse, die tagtäglich mit Milliarden belastet wird durch Politiker, die das Geld verpulvern als ob es im Überfluss vorhanden wäre und weg muss bevor es zu schimmeln anfängt. Wieviele Häuslebesitzer gibt es im Lande, denen man so ungeniert in den Sack greifen kann? Massig - und die sucht man sich jetzt aus, weil die sich kaum dagegen wehren können.

18.10.2019

Völlig egal ob die Grundsteuer umlagefähig ist - bezahlen wird sie im Zweifelsfall immer der Mieter. Oder glauben Sie im Ernst, dass die großen Wohnungseigentumsgesellschaften deswegen auf Rendite verzichten?