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27.10.2011

Staat in der Verantwortung

Nach Verkündung der Standortschließungen braucht es verbindliche Regelungen, damit die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr in der Region Verwendung finden.

Am Tag nach Bekanntgabe der Liste der Grausamkeiten aus dem Verteidigungsministerium taucht an den von Kürzungen und Schließungen betroffenen Standorten vermehrt die Frage auf, was eigentlich aus den Zivilbeschäftigten der Bundeswehr wird. Viele von ihnen sind in der Region verwurzelt, haben Häuser gebaut, so mancher verdient aber nicht unbedingt das Gehalt, mit dem sich ein Umzug in eine völlig fremde Region so ohne Weiteres bewerkstelligen lassen könnte. Exemplarisch für diese Situation kann der Fliegerhorst Kaufbeuren gelten. Dort sind mehr Zivile (641) als Soldaten (517) beschäftigt. Der Standort soll komplett aufgelöst werden – was allerdings einige Jahre dauern kann.

Deshalb muss die schon angedeutete Feinjustierung der Ablaufpläne de Maizières unbedingt erfolgen. Verbindliche Regelungen sind zu treffen mit dem Ziel, dass die Betroffenen wie angekündigt auch wirklich in der Region Verwendung finden. Zumal sich der von Ministerpräsident Seehofer angesprochene „Spalt in der Tür“ als Hoffnung für Kaufbeuren wohl geschlossen hat: Eine geplante militärisch-zivile Kooperation bei der Fluglotsenausbildung wird es offenbar nicht geben. Diese soll, wie gestern bekannt wurde, von der Wertach nach Westfalen verlegt werden.

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