Urlaub kann künftig nicht mehr verfallen. Dass es in der Vergangenheit überhaupt dazu kam, ist ein Armutszeugnis für viele Unternehmen.
Wer arbeitet, braucht danach Zeit, um sich auszuruhen. Der Körper muss sich entspannen, die leeren Energiedepots wieder aufgefüllt werden. Erholte Beschäftigte sind zufriedener, ihre Arbeit ist besser. Das ist heute den meisten Mitarbeitern und auch ihren Chefs klar. Auch, weil die Gewerkschaften in den vergangenen 150 Jahren dafür gekämpft haben, dass der Anspruch auf Urlaub ganz normal ist.
Ein Arbeitgeber muss ein Auge auf die Urlaubstage haben
Was aber, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nicht nehmen – oder nehmen wollen? Die Antwort ist einfach: In einem gut organisierten Unternehmen darf das nicht passieren. Ein Arbeitgeber muss zwingend ein Auge auf die Urlaubstage seiner Mitarbeiter haben. Völlig zu Recht hat das Bundesarbeitsgericht diese Position nun gestützt.
Verzichten Beschäftigte immer wieder auf ihren Urlaubsanspruch, ist das ein Armutszeugnis für einen Betrieb. Entweder werden sie derart mit Arbeit belastet, dass sie zwar gern frei nehmen würden, aber keine Chance dafür sehen. Oder aber der Arbeitgeber interessiert sich so wenig für seine Angestellten, dass ihm einfach entgeht, wenn ein Mitarbeiter von selbst immer wieder zu viel arbeitet. In beiden Fällen müssen sich Beschäftigte vor allem eines überlegen: Ob sie in so einem Unternehmen noch arbeiten wollen.
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