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  3. Windpocken-Alarm am Gymnasium in Königsbrunn

04.04.2019

Windpocken-Alarm am Gymnasium in Königsbrunn

Ein roter Ausschlag ist bei Windpocken typisch.
Foto: asafaric - stock.adobe.com

Gesundheit Wegen zweier kranker Kinder werden hunderte Schüler überprüft. Einige müssen jetzt zu Hause bleiben

Königsbrunn Die Windpocken sorgen derzeit für Alarm in Königsbrunn (Kreis Augsburg): Am Gymnasium sind zwei der mehr als 1100 Schüler erkrankt. Das staatliche Gesundheitsamt hat in einer Eilaktion alle Kinder identifiziert, die sich anstecken könnten. Sie müssen bis zu den Osterferien zu Hause bleiben.

Weil Windpocken eine meldepflichtige Krankheit sind, hatte das Gesundheitsamt von den beiden betroffenen Schülern erfahren. Die Behörde setzte sich umgehend mit dem Gymnasium Königsbrunn in Kontakt, um die Maßnahmen mit der Schulleitung abzusprechen.

Üblicherweise werde in einem solchen Fall überprüft, ob in den Klassen der kranken Schüler Kinder sind, die nicht gegen Windpocken immun sind, erklärt der stellvertretende Pressesprecher des Landratsamts Jens Reitlinger. Weil das Gymnasium Königsbrunn aber ein offenes pädagogisches Konzept habe und Schüler aller Jahrgänge viel Kontakt zueinander hätten, habe das Gesundheitsamt nicht nur einzelne Klassen, sondern alle Schüler überprüfen müssen.

Die Schule verteilte am vergangenen Montag ein Schreiben an alle Kinder, die nach 2003 geboren wurden. Bis Mittwoch mussten die Schüler für das Gesundheitsamt nachweisen, dass sie entweder gegen Windpocken geimpft sind oder die Krankheit bereits selbst hatten und so gegen den Erreger immun sind. Alternativ konnten sie sich eine sogenannte Riegelungsimpfung geben lassen, die in den ersten fünf Tagen nach dem Auftreten der Windpocken davor schützt, sich anzustecken. Die Frist ist inzwischen verstrichen. Für die, die nicht immun waren, galt ab dem gestrigen Donnerstag für 16 Tage ein Ausschluss vom Unterricht. Praktisch bedeutet das sieben verpasste Schultage bis zu den Osterferien. Für 30 bis 40 Schüler kam es genau so.

„Wir sind uns dessen bewusst, dass die Maßnahme als sehr drastisch wahrgenommen werden könnte“, sagt Martin Miller, Leiter des staatlichen Gesundheitsamts. „Allerdings würden wir uns eine solche Entscheidung niemals leicht machen und verfahren stets nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn eine solche Sachlage vorliegt.“

Im Fall des Gymnasiums Königsbrunn gehe es nicht nur darum, die gefährdeten Kinder vor den Windpocken zu schützen. Wenn Erwachsene sich mit der Krankheit infizieren, könne das schwerwiegende medizinische Komplikationen nach sich ziehen. Besonders risikoreich sei die Krankheit für Schwangere.

Am Donnerstag beschwerten sich einige aufgebrachte Eltern bei der Schulleitung: Sie hatten das Formular des Gesundheitsamts nicht rechtzeitig abgegeben. Am Donnerstag durften ihre Kinder deswegen nicht mehr zum Unterricht, obwohl sie immun gegen Windpocken seien. Die Behörde stellte klar, dass der Ausschluss vom Unterricht jederzeit aufgehoben werden könne, sobald nachgewiesen sei, dass die betroffenen Kinder immun gegen Windpocken seien.

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