Bub bei Kita-Ausflug in Mindelheim ertrunken: Amtsgericht stellt Strafbefehle zu
Plus Im März war in Mindelheim ein kleiner Junge bei einem Kita-Ausflug in der Mindel ertrunken. Wer ist schuld an seinem Tod? Das Amtsgericht hat darauf nun eine Antwort gefunden.
Das tragische Unglück vom März dieses Jahres in Mindelheim ist juristisch weitgehend aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat ihre Ermittlungen in dem Todesfall abgeschlossen, bei dem Ende März ein knapp zweijähriger Bub in die Mindel gefallen und an den Folgen gestorben war.
Das Amtsgericht Memmingen hat nun Strafbefehle gegen zwei beschuldigte Frauen zugestellt. Es handelt sich um Aufsichtspersonen einer Kindergartengruppe, denen fahrlässige Tötung wegen schuldhafter Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen wird. Wie der Sprecher des Amtsgerichts, Nicolai Braun, auf Anfrage mitteilt, haben die beiden Frauen nun zwei Wochen lang Zeit, den Strafbefehl zu akzeptieren. Im Falle eines Widerspruchs käme es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Andernfalls wäre der Strafbefehl rechtskräftig.
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