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Justiz
31.03.2018

72-Jähriger entblößte sich vor Jugendlichem (14)

Wiederholungstäter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mit hängenden Schultern sitzt er da auf der Anklagebank, und ringt um Worte, um Erklärungen, um Entschuldigungen dafür, dass er immer wieder als Exhibitionist aufgetreten ist, seit Leben lang, immer wieder. Zuletzt im Herbst vergangenen Jahres in einer gemeinde im Landkreis Unterallgäu, als er sich vor einem 14-jährigen Jugendlichen entblößte und an seinen Geschlechtsteilen manipulierte. Deshalb stand der Rentner am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Memmingen.

Verzweifelt wirkt er, der 72-Jährige, der mit seiner Frau zwei Kinder groß gezogen hat. Und ratlos. Hilflos. Gar nicht so aus, wie man sich einen Exihibitionisten vorstellt. Moment mal – wie muss man sich einen Mann denn vorstellen, der schon mehrfach einschlägig vorbestraft ist, der wegen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischen Handlungen schon mehrfach verurteilt wurde? So etwa? Schmächtig, mit fahler Gesichtshaut, den Rollkragenpullover bis unters Kinn gezogen, das spärliche Haar grau und kurz geschnitten. Nervös knetet der 72-Jährige seine Hände, als Staatsanwältin Lisa Zehrmann die Anklageschrift verliest und ihm vorwirft, sich an diesem Herbstnachmittag einem Auto auf einem Supermarktparkplatz genähert zu haben, in dem ein 14-jähriger Jugendlicher saß. Warum er seine Hose geöffnet und vor den Augen des Jungen an seinem Glied manipuliert habe – diese Frage konnte der 72-Jährige Angeklagte auch Amtsrichterin Katrin Krempl nicht beantworten.

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