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  3. Pflege: Ärger um die Kurzzeitpflege

Pflege
18.02.2020

Ärger um die Kurzzeitpflege

Im Kreisaltenheim St. Andreas in Babenhausen gab es seit Jahren zwei Kurzzeitpflegeplätze. Das Angebot ist jetzt weggefallen und das sorgt für Unmut.
Foto: Rebhan

Die Entscheidung des Landkreises, in Babenhausen statt der bisherigen zwei festen nur noch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze anzubieten, stößt dort auf Kritik. Die Diskussion zeigt, dass das Thema den ganzen Landkreis betrifft

Eigentlich sollte es in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Soziales nur um die Wirtschaftspläne der drei Kreisseniorenheime gehen (wir berichteten). Franz Mutzel (CSU) machte mit seiner Wortmeldung jedoch auch die Kurzzeitpflege im Landkreis zum Thema. Anlass waren die beiden festen Kurzzeitpflegeplätze, die es bis Anfang des Jahres im Seniorenheim St. Andreas in Babenhausen gegeben hat und die nun eingestellt wurden. Auf seine Frage nach dem Grund dafür, antwortete der Gesamtleiter der Heime, Ara Gharakhanian: „Sie wurden auf Wunsch des Marktes Babenhausen abgeschafft.“ Der aber wusste gar nichts davon.

Landrat Hans-Joachim Weirather relativierte diese Aussage denn auch umgehend. Demnach habe der Markt keineswegs um die Auflösung der beiden Plätze gebeten, sondern lediglich darum, künftig vom bisherigen Finanzausgleich befreit zu werden: Pro Jahr hatte die Gemeinde die beiden Plätze, die nicht kostendeckend angeboten werden können, mit 6000 Euro bezuschusst. Dazu war es gekommen, nachdem die Fraktion der Freien Wähler im Babenhausener Gemeinderat im April 2008 angeregt hatte, der Markt solle eigene Kurzzeitpflegeplätze schaffen. Weil dem Markt dafür keine eigenen Räume zur Verfügung standen, traf er im Dezember 2008 eine Vereinbarung mit dem Landkreis, wonach zwei Plätze im Seniorenheim St. Andreas dauerhaft für die Kurzzeitpflege freigehalten wurden. Im Gegenzug verpflichtete sich der Markt, das Defizit auszugleichen. Seit 2011 zahlte er eine jährliche Pauschale in Höhe von 6000 Euro.

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