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Allgäu
31.08.2021

Allgäuer Polizisten unter Beobachtung: Wann Einsätze gefilmt werden dürfen

Dass Polizisten bei ihrer Arbeit gefilmt werden, ist heutzutage fast schon gang und gäbe. Auch bei Durchsuchungen ist das regelmäßig der Fall. Erlaubt ist der Griff zum Handy aber nicht immer. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob auch der Ton mitgeschnitten wird – und in welchem Umfeld ein Einsatz stattfindet.
Foto: Martina Diemand (Symbolfoto)

Plus Verkehrskontrollen, Demonstrationen, Partys: Dass Polizisten bei ihren Einsätzen gefilmt werden, gehört heute fast schon dazu – auch im Unterallgäu. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Ein Auto hängt schräg in einem Bach. Als die Polizei eintrifft, ist vom Unfallverursacher nichts zu sehen. Später kommt die Fahrzeughalterin dazu, die gefahren sein will. Schnell entsteht aber der Verdacht, dass nicht die Frau selbst, sondern ihr 36-jähriger Begleiter am Steuer saß. Der aber will laut Polizei nicht kooperieren, beleidigt die Beamten – und zückt sein Handy. Er filmt die Unfallaufnahme und die Polizisten. Der Fall, der sich kürzlich in Memmingerberg (Kreis Unterallgäu) zugetragen hat, ist keine Ausnahme. „Wenn man als Polizist das Auto verlässt, muss man fast schon damit rechnen, dass jemand mit dem Mobiltelefon draufhält“, sagt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Doch ist das überhaupt erlaubt?

„Das Phänomen, dass ständig gefilmt wird, hat sich mit der steigenden Zahl an Smartphones verbreitet. Die meisten haben ihr Handy ja immer griffbereit“, sagt Stabik. Bei Einsätzen, die sich in der Öffentlichkeit abspielen, sei das normal – sei es bei Verkehrskontrollen oder auf Demonstrationen, teilweise auch bei Zwangsräumungen. „Es muss nicht mal unbedingt ein Delikt vorliegen. Die bloße Anwesenheit der Polizei reicht schon, dass gefilmt wird.“ Das komme zum Beispiel auch vor, wenn die Beamten Gruppen, die in Parks zusammensitzen, darauf hinweisen wollen, dass sie nicht zu laut sein und ihren Müll später wieder mitnehmen sollen.

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