Altstadt vs. Gewerbegebiet: Ärger über Verkaufsverbote von Spielwaren
Plus Warum durften einzelne Betriebe in Mindelheim bis kurz vor Weihnachten Spielsachen verkaufen, andere aber nicht? Unsere Redaktion hat bei der zuständigen Behörde nachgefragt.
Die Tage vor Weihnachten sind für viele Einzelhandelsgeschäfte von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Um so härter traf die Betriebe der von der Staatsregierung mit Wirkung 16. Dezember verhängte Lockdown, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Nur Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Drogeriewaren durften noch verkauft werden. Wenn aber einzelne Betriebe auch andere Waren weiter verkaufen durften, während andere schließen mussten, ist Ärger garantiert. Konkret ging es dabei um Spielwaren.
Corona-Lockdown: Im Mindelheimer Gewerbegebiet herrschte reger Betrieb
Während sich im Gewerbegebiet die Kunden tummelten, traf es die Einzelhändler in der Mindelheimer Innenstadt spürbar. Die Publikumsfrequenz in den Tagen vor Weihnachten war hier spürbar geringer.
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Und wie kann man das Abtrennen umgehen? Ganz einfach, man räumt die Ware um.
Spielwaren in den Eingangsbereich verlegt, wie ich gestern in einem Markt sehen konnte, lässt Kinder-und Elternherzen höher schlagen.
Gerade Kinder brauchen in diesen Tagen Abwechslung. Und dazu gehört nunmal Spielzeug.