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  3. Bad Wörishofen: Ausschüsse und Sitzungsgeld: Was für Wörishofens Stadträte gilt

Bad Wörishofen
07.05.2020

Ausschüsse und Sitzungsgeld: Was für Wörishofens Stadträte gilt

Der Stadtrat von Bad Wörishofen ist in der Corona-Krise in den Kursaal gezogen, wo die nötigen Anstände zum Infektionsschutz eingehalten werden können.
Foto: Bernd Feil

Plus Der neue Stadtrat von Bad Wörishofen trifft auch Regelungen für Verdienstausfall in Sitzungszeiten.

Der neue Stadtrat von Bad Wörishofen ist im Amt, wer dort einen der 24 Ratssitze hat, ist ehrenamtlich tätig. Gleichwohl gibt es Aufwandsentschädigungen, welche der Rat selbst beschließen muss.

Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit in Bad Wörishofen in den nächsten sechs Jahren als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 100 Euro. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von je 40 Euro, wie bisher. Es wird gezahlt für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses, einer vom Stadtrat gebildeten Arbeitsgruppe sowie für Sitzungen und Besprechungen der Stadt, bei denen die Stadtratsmitglieder in dieser Funktion anwesend sind. Das geht aus der beschlossenen Satzung hervor.

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