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  3. Bad Wörishofen: „Schlammschlacht“ im Implantatzentrum geht jetzt vor Gericht weiter

Bad Wörishofen
28.01.2021

„Schlammschlacht“ im Implantatzentrum geht jetzt vor Gericht weiter

Die Stühle der Klagepartei blieben leer, als das Arbeitsgericht Memmingen die Klage eines Bad Wörishofers gegen seine Kündigung verhandeln wollte. Der Kläger war nicht erschienen.
Foto: Alf Geiger

Plus Weil ein Zahnmediziner aus Bad Wörishofen gegen seine Kündigung klagt, setzt das Arbeitsgericht eine Verhandlung an. Nur der Kläger selbst nimmt nicht daran teil. Wie geht es jetzt weiter?

Da standen sie nun, etwas bedröppelt: Ein Arbeitsrichter und seine zwei Laienrichter – und drei Vertreter von KonfiDents aus Bad Wörishofen, den Eigentümern der „Zahnärzte und Implantatzentrum MVZ GmbH“, die von einem früheren Mitarbeiter verklagt worden war, weil ihm sein Arbeitgeber gekündigt hatte. Vor dem Memminger Arbeitsgericht sollte jetzt über die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen – am Ende waren es drei – entschieden werden. Dazu kam es aber – zumindest vorerst – nicht.

Der Arbeitsrichter bestand darauf, dass die Klage des Bad Wörishofer Zahnmediziners gegen seine Kündigung verhandelt wird

Der Kläger hatte bis zuletzt versucht, die Verhandlung zu verschieben, doch der Arbeitsrichter bestand auf einer öffentlichen Verhandlung. Nur der Kläger wollte nicht daran teilnehmen. Nun wird der Richter „nach Aktenlage“ entscheiden und sein Urteil dann bei einem Entscheidungstermin in wenigen Wochen verkünden, ein bei Zivilprozessen nicht unübliches Vorgehen.

Doch dass ausgerechnet der Kläger nicht an der von ihm angestrengten Verhandlung teilnehmen wollte, sorgte auch beim Richter für Kopfschütteln. Der Rechtsanwalt des beklagten Unternehmens KonfiDents, Dr. Philipp Knoll von der renommierten Anwaltskanzlei Freshfields in Frankfurt, forderte die Kammer des Memminger Arbeitsgerichts dazu auf, die gesamte Klage kurzerhand abzuweisen, und warf dem Kläger ganz unverblümt „Prozessverschleppung“ vor.

Dieser Mitarbeiter hatte sein weit über die Grenzen Bad Wörishofens hinaus bekanntes Implatatzentrum 2018 an die Unternehmensgruppe KonfiDents mit Sitz in Düsseldorf verkauft. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart, hinter vorgehaltener Hand wird aber von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag gemunkelt. Der einstige Firmengründer, dessen bekannter Name auch im vergangenen Jahr noch immer in Verbindung mit dem Implantationszentrum genannt wurde, arbeitete anschließend als Angestellter des MVZ-Implantatzentrums, wie es seit der Trennung genannt wird.

KonfiDents bezeichnet sich selbst als Gruppe von Zahnärzten, Kieferchirurgen sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen aus ganz Deutschland, die rund 20 Standorte betreibt. Auf der Homepage der Gruppe wird der bundesweite Zusammenschluss KonfiDents als „große Familie“ bezeichnet, die der gemeinsame, ganzheitliche Ansatz einer modernen Zahnheilkunde eine.

Laut dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ stehen hinter KonfiDents unter anderem die schwedische Fondsgesellschaft Altor Equity Partners. Finanzinvestoren kaufen hierzulande Zahnarztpraxen, um ihr Geld zu vermehren, so der Spiegel.

Nach dem Verkauf des Implantatzentrums in Bad Wörishofen begann es offenbar schnell zwischen den Vertragspartnern zu knirschen. Mit einem Paukenschlag endete dann im August des vergangenen Jahres die Zusammenarbeit des bisherigen Besitzers mit seinen Nachfolgern.

Die Zusammenarbeit der neuen Besitzer mit dem Firmengründer des Bad Wörishofer Implantatzentrums endete dann mit einem Paukenschlag

In einem Schreiben an Kunden und Ärztekollegen teilten der neue Geschäftsführer Alexander Schlittmeier und Ärztlicher Leiter Jan Märkle mit, dass sich die Gesellschaft „mit sofortiger Wirkung“ von dem Firmengründer und Namensgeber getrennt habe. Grund dafür sei „der Verdacht gravierender Pflichtverletzungen“, wie es in dem Schreiben wörtlich heißt.

Auf Anfrage der MZ machte der Firmengründer damals deutlich, dass er sich nicht an dieser öffentlichen Auseinandersetzung beteiligen werde. Wörtlich nannte er dies eine „Schlammschlacht“. Nun hätten die Rechtsanwälte das Verfahren in der Hand und einer weiteren juristischen Aufarbeitung sehe er mit Gelassenheit entgegen, hieß es damals auf Anfrage unserer Zeitung.

Seither gab es offenbar mehrere Versuche, den juristischen Streit gütlich beizulegen, so zumindest die Darstellung von Regionalgeschäftsführer Alexander Schlittmeier, der unter anderem die Geschäfte des Implantatzentrums Bad Wörishofen führt.

Doch diese Angebote habe der gekündigte Mitarbeiter dann ebenso ungenutzt verstreichen lassen wie einen Gütetermin, den das Arbeitsgericht Memmingen eigens anberaumt hatte und bei dem dringend zu einer Einigung zwischen den Streitparteien geraten worden sein soll.

Ingesamt drei Mal wurde dem Mitarbeiter im Verlauf des vergangenen Jahres gekündigt und die Gründe sind unterschiedlich, wie der Arbeitsrichter schilderte: Einmal soll der Mitarbeiter mehr als 120 Implantate mitgenommen haben, dann habe er die bislang gemeinsam genutzte Telefonanlage ohne Vorab-Information eigenmächtig auf sich umgeleitet, er soll eine Mitarbeiterin unter Druck gesetzt und obendrein auch noch Patienten abgeworben haben. Alle diese Vorwürfe hätten bei der Verhandlung geklärt werden sollen.

Selbst der Richter wunderte sich, dass der Kläger nichts von sich hören ließ

Den jüngsten Verhandlungstermin hatte der Kläger dann kurzfristig zu verschieben versucht – vergeblich. Dass er sich jetzt kurz vor Prozessbeginn doch noch beim Gericht meldete, zuvor aber mehrere Kontaktaufnahmen unbeantwortet blieben, stieß nicht nur dem mit mehr als 30 Berufsjahren erfahrenen Arbeitsrichter auf. Der Richter machte daher kaum einen Hehl daraus, dass ihm das Verhalten des Klägers so gar nicht schmecken wollte. Immerhin habe er dem Kläger mehrfach Gelegenheit zu Stellungnahmen eingeräumt und diese Fristen auch großzügig angesetzt. Doch von dem Kläger sei einfach nichts zu hören gewesen, wunderte sich der Arbeitsrichter: „Er schweigt sich aus“.

Ohne eine genaue juristische Überprüfung des Sachverhalts wollte der Arbeitsrichter dann aber auch nicht einfach ein Urteil sprechen und will jetzt den 110-seitigen Schriftsatz des Freshfields-Rechtsanwalts ebenso genau studieren wie auch die juristische Bewertung in ähnlichen Fällen.

Ob es tatsächlich zu einer Klageabweisung kommt, ob der Richter ein Teilurteil fällt und ob es sogar erneut zu einer mündlichen Verhandlung kommt – all dies ist derzeit noch offen. Die anwesenden Juristen im Gerichtssaal diskutierten lange und ausführlich über alle nur denkbaren prozessualen und zivilrechtlichen Fragen, die sich aus diesem Verfahren ergeben könnten. Der Richter dazu: „Das ist schon etwas exotisch ...“

KonfiDents-Anwalt Dr. Philipp Knoll machte als Experte für Arbeitsrecht aber auch deutlich, was aus seiner Sicht von der Klage des Ex-Mitarbeiters zu halten sei: „Dieses Verfahren ist nur ein kleiner Baustein in einem viel größeren Problem“, sagte er und spielte damit offenbar auch auf das zerrüttete Verhältnis zwischen dem gekündigten Mitarbeiter und Ex-Firmengründer und der neuen Geschäftsführung an.

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