Warten auf das Bundesverfassungsgericht
Plus Vermutlich kippt das höchste Gericht den derzeitigen Nachzahlungszins von 0,5 Prozent pro Monat.
Mit einem kniffligen Thema hatte sich der Stadtrat in der jüngsten Sitzung zu beschäftigen: Es ging um‘s Geld der Steuerbürger. Bekanntlich konnte das Rathaus aus den verschiedensten Gründen in den vergangenen Jahren viele Steuerbescheide nicht fristgerecht bearbeiten.
Erstattungen oder Nachzahlungen müssen verzinst werden, so der Gesetzgeber
Allerdings verlange der Gesetzgeber, so Kämmerer Tim Hentrich, dass Erstattungen oder Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer zu verzinsen seien.
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