Badstraße: Anwohner klagen gegen Türkheim
Plus Zwei Grundstücksbesitzer wehren sich dagegen, dass die Gemeinde sie für den Ausbau der Badstraße zur Kasse gebeten hat. Das Urteil könnte Signalwirkung für ganz Bayern haben.
Zwei Anlieger der im Jahr 2019 fertig ausgebauten Badstraße klagen gegen die Gemeinde Türkheim, weil sie den Erschließungsbeitragsbescheid für rechtswidrig halten und sich daher in ihren Rechten verletzt sehen. Am Dienstag, 23. Juni, macht sich das Verwaltungsgericht Augsburg ein Bild von der Situation vor Ort. Einige Wochen später wird dann eine mündliche Verhandlung stattfinden und zeigen. ob es rechtens war, dass die Gemeinde Türkheim die Anlieger der Badstraße für den Straßenausbau zur Kasse gebeten hat.
Das Urteil könnte Signalwirkung für viele Grundstücksbesitzer in ganz Bayern haben, deren Kommunen die Kosten für den Ausbau maroder Straßen via Erschließungsbeiträgen und/oder Straßenausbaubeiträgen auf die Anlieger umlegen wollen.
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