Badstraße in Türkheim: Anlieger müssen zahlen
Plus Der Streit zwischen Markt Türkheim und Anliegern landet vor dem Verwaltungsgericht – und endet ohne Urteil.
Müssen die Anlieger der Türkheimer Badstraße für den Ausbau Beiträge zahlen oder nicht? Diese Frage landete nun beim Verwaltungsgericht in Augsburg. Ein Urteil hätte landesweite Bedeutung haben können – doch zu einem Urteilsspruch kam es nicht. Dass die Anwohner nun trotzdem zahlen müssen, hat einen anderen Grund.
Zwei Anlieger der im Jahre 2019 fertig ausgebauten Badstraße hatten gegen die Gemeinde Türkheim vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie halten den Erschließungsbeitragsbescheid für rechtswidrig. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gab es keinen offiziellen Sieger, weil es zu einem Urteilsspruch gar nicht kam. Im Vorfeld signalisierte das Gericht den Klägern, dass sie wohl nicht „Recht“ bekommen würden und so kam es zu einem nicht alltäglichen Ende der Klage. Kläger wie auch Gemeinde Türkheim erklärten das Verfahren für „erledigt“. Diese Wendung des Verfahrens hat die Gemeinde wohl der Tatsache zu verdanken, dass der Gemeinderat im Oktober einen Abwägungsbeschluss verabschiedete. Die Kosten des Verfahrens trägt der Markt Türkheim, kann aber nun die Kostenverteilung für den Ausbau der Straße wie geplant umsetzen.
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