Baukosten führten in die Insolvenz
Die Stift Michael Moll Verwaltungs-GmbH ist insolvent. Das zuständige Amtsgericht Göppingen hat bereits das vorläufige Insolvenzverfahren über die Betreibergesellschaft der Seniorenresidenz Stift Michael Moll in Bad Wörishofen eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Michael Wahl (Kanzlei Pluta, Ulm) eingesetzt.
Für die 68 Mitarbeiter und die Bewohner des Stifts ändert sich vorerst nichts, wie eine Pluta-Sprecherin gestern mitteilte. Das Insolvenzgeld für die Beschäftigten sei bereits beantragt. Hintergrund der Insolvenz seien die Baukosten für das Stift, die "deutlich höher ausgefallen sind als veranschlagt", ließ die Kanzlei Pluta ausrichten.
Die Höhe der Verbindlichkeiten der Gesellschaft könnte allerdings noch nicht beziffert werden. "Ein genaueres Bild werden wir erst haben, wenn in den nächsten Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Gläubiger ihre Forderungen anmelden." Unstrittig ist nach Ansicht des Verwalters, dass sowohl das Stift Moll in Bad Wörishofen als auch die Schwester-Einrichtung in Bad Dürrheim (54 Mitarbeiter) erhalten werden können. Auch deren Trägergesellschaft steht mittlerweile unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Die Kanzlei sucht bereits nach potenziellen Käufern. "Gerade das Stift in Bad Wörishofen ist ein sehr exquisites Haus in bester Lage", hieß es gestern. Man sei schon mit mehreren Interessenten im Gespräch, wolle die Entscheidung aber "nicht übers Knie brechen". Bei Pluta verweist man auf eine gewisse Erfahrung im Verkauf von insolventen Alten- und Pflegeheimen. "Wir haben die entsprechenden Kontakte." Im Stift Moll sind zahlreiche Gesellschafter finanziell engagiert, die Rede ist von über 40, darunter einige Bad Wörishofer. Acht von ihnen wohnen ihre Darlehen derzeit im Stift ab. Sie dürfen nicht auf eine bevorzugte Befriedigung ihrer Ansprüche hoffen, hieß es. "Aber sie können und sollen alle bleiben", sagte die Pluta-Sprecherin. Man werde sich jeden Fall genau anschauen und individuelle Entscheidungen treffen. "Im Zweifelsfall" müssen diese Heimbewohner mit einem "gewissen Zuschlag" zur Miete rechnen und diesen bezahlen. Man werde aber Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse eines jeden nehmen. "Keiner wird gehen müssen, weil er sich eine Zuzahlung nicht leisten kann", hieß es.
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