Aus einem Stall darf kein Wohnhaus werden
Fall aus Oberauerbach beschäftigt die Mindelheimer Stadträte
Darf aus einem ehemaligen Stallgebäude ohne weiteres ein Wohnhaus werden? Das war die Frage, mit der sich der Bauausschuss der Stadt Mindelheim in einer Voranfrage zu befassen hatte.
Der konkrete Fall bezieht sich auf Oberauerbach. Dort soll nach dem Willen der Eigentümer ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Anwesen in eine Wohneinheit umgewandelt werden. Der Wirtschafts- und der Wohnbereich sind bereits getrennt, weil eine Grundstückteilung vorgenommen worden war, so Sabine Mack von der Bauverwaltung.
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