Tierheim: Ex-Vorsitzender geht gegen Haftstrafe in Berufung
Plus Ein Unterallgäuer und seine Ehefrau wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Nun wird das Verfahren am Landgericht Kempten weitergeführt.
Der frühere Vorsitzende des Tierschutzvereins Kaufbeuren und Umgebung und seine Ehefrau sind im Dezember 2020 vor dem Amtsgericht Kaufbeuren zu zweieinhalb, beziehungsweise eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Dagegen hat das Paar aus dem Unterallgäu Berufung eingelegt. So geht es nun weiter.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Unterallgäuer während seiner fünfjährigen Amtszeit 135.000 Euro aus dem Vereinsvermögen des Tierschutzvereins Kaufbeuren unrechtmäßig ausgegeben haben. Seine Partnerin soll für ihre Mitarbeit im Tierheim Beckstetten, das der Verein führt, zeitweise ein Honorar von fast 5000 Euro pro Monat erhalten haben. Zudem habe das beklagte Ehepaar zwei krankgeschriebenen Mitarbeiterinnen unterstellt, „blau zu machen“, ein Detektivbüro mit deren Beschattung beauftragt – und dafür über 30.000 Euro aus der Vereinskasse gezahlt.
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