Freie Sicht an Kreuzungen
Neue Einfriedungssatzung soll für mehr Sicherheit sorgen. Vorhandene Hecken genießen Bestandsschutz
Der Marktrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Einfriedungssatzung beschlossen. Wichtigster Punkt: Einfriedungen dürfen entlang öffentlicher Flächen im sogenannten Sichtdreieck eine Höhe von 90 Zentimetern nicht überschreiten. Diese Vorschrift soll vor allem gewährleisten, dass Verkehrsteilnehmern an Kreuzungsbereichen die Sicht nicht versperrt wird. Bauliche Anlagen wie Zäune oder Gabionen entlang öffentlicher Verkehrsflächen dürfen maximal 1,20 Meter hoch sein. Weiter sorgt sich der Marktrat um die Natur und legte auch eine Liste vor, welche heimatnahen Gehölze gepflanzt werden sollen.
Natürlich gelte für bereits vorhandene Hecken ein Bestandsschutz, so Bürgermeistermeister Christian Kähler, die neue Satzung gelte erst nach ihrer Bekanntmachung und dann auch nur für Neuanlagen.
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