Cannabis-Anbau in Pfaffenhausen: Bewährung für Brüder
Das Amtsgericht verurteilte sie zu je eineinhalb Jahren Haft. Warum das Landgericht die Sache nun anders sah
Im Herbst vergangenen Jahres sind zwei Brüder vor dem Amtsgericht Memmingen zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 47 und 45 Jahre alten Männer im Moos bei Pfaffenhausen Cannabis angebaut haben. Eine von der Polizei aufgestellte Wildtierkamera lieferte entsprechendes Material. Die Brüder selbst bestritten die Tat und lieferten vor dem Amtsgericht teils abenteuerliche Erklärungen, wie sie den Hanf im Moos entdeckt und einen Teil davon mitgenommen hatten. Es gebe keinerlei Beweise, dass die Brüder das Cannabis angebaut hätte, hatte einer ihrer Anwälte damals erklärt – und angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und so kam es nun zu einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht.
Andere Verteidiger, neue Strategie
Die Brüder erschienen dieses Mal mit anderen Verteidigern – und diese wiederum mit einer völlig anderen Strategie. Nach einem Gespräch mit Richter Herbert Krause war klar, worauf die Rechtsanwälte Daniel Peter und Bernd Schaudinn hinauswollten: eine Bewährungsstrafe für ihre Mandanten. Sie legten den Einspruch nicht mehr gegen das komplette Urteil des Amtsgerichts ein, sondern beschränkten die Berufung auf die Rechtsfolge – also die Strafe. Eine solche Einschränkung kommt einem Geständnis der Taten gleich.
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