Damit der „Rutsch“ nicht schmerzhaft ist
Stadt weist auf Räum- und Streupflicht hin
Wer die Gehwege nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden. Darauf weist die Stadt Bad Wörishofen in einer Pressemitteilung hin. Durch eine Änderung der städischen Räum- und Streupläne können Gehwegflächen, die bisher vom städtischen Betriebshof ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mitgeräumt wurden, nicht mehr von der Stadt geräumt oder gestreut werden. Zuständig sind hierfür die in der städtischen Satzung festgelegten Personen, heißt es weiter.
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bad Wörishofen zusätzlich darauf hin, dass es untersagt ist, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen (z. B. durch das Ausbringen von auf dem eigenen Grundstück angefallenem Laub auf öffentliche Straßen).
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