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  3. Bad Wörishofen: Das Motiv der Brandstiftungen bei Neubrand’s Stüble

Bad Wörishofen
31.03.2020

Das Motiv der Brandstiftungen bei Neubrand’s Stüble

Mehrfach brannte es in „Neubrand’s Stüble“ in der Ortsmitte von Bad Wörishofen. Im Oktober des vergangenen Jahres konnte die Brandstifterin, eine 62-jährige ehemalige Mitarbeiterin, festgenommen werden. Sie wurde jetzt zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Plus 62-Jährige muss drei Jahre hinter Gitter. Nach dem Urteil entschuldigt sich die Brandstifterin bei ihrem früheren Arbeitgeber.

Sie ist 62 Jahre alt und leidet seit Jahren schwer an einer chronisch obstruktiven Lungenkrankheit (COPD). Vor einer Verurteilung wegen Brandstiftung bewahrten Alter und Krankheit die Angeklagte allerdings nicht. Die Corona-Krise beeinflusst natürlich auch das Geschehen beim Amtsgericht Memmingen. Zivilprozesse sind ausgesetzt, Strafprozesse auf ein Minimum beschränkt. Verhandelt werden derzeit nur sogenannte „Haftsachen“. Ins Gerichtsgebäude gelangt nur, wer sich die Hände desinfiziert und gegenüber den Wachtmeistern schriftlich erklärt, dass er in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet war und nicht an den Symptomen einer Corona-Infektion leidet.

Insgesamt vier Mal soll die 62-Jährige versucht haben, ein Feuer in Neubrand's Stüble in Bad Wörishofen zu legen

Im Sitzungssaal 130 sitzen auf den 40 Zuschauerplätzen dieses Mal nur zwei Polizeibeamte, welche die Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt haben, zwei Vertreter der regionalen Presse und zwei Beobachter, die ein berechtigtes Interesse haben. Weitere Besucher finden aus Sicherheitsgründen keinen Platz. Die meisten Sitze sind gesperrt, damit der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Außergewöhnlich ist auch der Fall, der verhandelt wird. Eine 62-Jährige hat nicht weniger als vier Mal versucht, die gleiche Gaststätte am Bahnhofsplatz in Bad Wörishofen in Brand zu setzen. Beim ersten Mal, in einer Juli-Nacht des vergangenen Jahres, war es ein untauglicher Versuch, darin sind sich Oberstaatsanwalt Markus Schroth und Richter Nicolai Braun einig.

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