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15.03.2010

Der Beifahrer war nur eine Chipkarte

Das Speditionsgeschäft ist hart. Um zu überleben und an Aufträge zu kommen, greifen Spediteure nicht selten in die illegale Trickkiste. Wegen Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie zum Fälschen wichtiger Daten ist jetzt am Amtsgericht Memmingen ein 47 Jahre alter Speditionsunternehmer aus dem Unterallgäu zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.

Unterallgäu Das Speditionsgeschäft ist hart. Um zu überleben und an Aufträge zu kommen, greifen Spediteure nicht selten in die illegale Trickkiste. Wegen Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie zum Fälschen wichtiger Daten ist jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen ein 47 Jahre alter Speditionsunternehmer aus dem Unterallgäu zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwältin Tanja Walter hatte ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung gefordert, Verteidiger Hans-Peter Heinemann auf eine Bewährungsstrafe von lediglich zwölf Monaten plädiert.

Einen langen Atem brauchte die Staatsanwältin für die Verlesung der Anklageschrift. Über eine halbe Stunde listete sie alle 91 Fälle auf, in denen Lenk- und Ruhezeiten manipuliert worden waren. Die vier angestellten Fahrer müssen wegen Urkundenfälschung und Fälschen beweiserheblicher Daten Geldstrafen zwischen 1400 und 4500 Euro zahlen. Das umfangreiche Geständnis der fünf Angeklagten, die alle nicht vorbestraft waren, wirkte sich erheblich strafmildernd aus und ersparte eine langwierige Beweisaufnahme. "Ich weiß, dass es der falsche Weg war, ich hätte Insolvenz anmelden müssen", erklärte der Hauptschuldige reumütig vor Gericht.

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