Der Countdown für die Kommunalwahl läuft
Vor der Wahl im nächsten Jahr gibt es für die Bewerber im Unterallgäu einige Fristen – und auch Hürden.
Bis zur Kommunalwahl am 15. März 2020 sind es zwar noch einige Wochen, doch für die Kandidaten und die, die es noch werden wollen, läuft bereits jetzt der Countdown. Denn wie Frank Rattel, Leiter des Sachgebiets „Kommunalaufsicht und staatliche Rechnungsprüfung“ am Landratsamt, erklärt, gibt es einige Fristen zu beachten: Wahlvorschläge kann man demnach von Mittwoch, 18. Dezember, bis Donnerstag, 23. Januar, um 18 Uhr einreichen. Und zwar im Falle von Kreistags- und Landratskandidaten beim Landratsamt und bei Bürgermeister- und Gemeinderatskandidaten bei der jeweiligen Gemeinde. Ob die eingegangenen Wahlvorschläge auch zulässig sind, darüber entscheiden die jeweiligen Wahlausschüsse bis zum 4. Februar.
Nichtig kann ein Wahlvorschlag beispielsweise dann sein, wenn nicht richtig zur Aufstellungsversammlung geladen wurde, so Rattel. Während Parteien ihre Kandidaten in einer internen Sitzung nominieren können, muss zu den Aufstellungsversammlungen der übrigen Listen, die es in vielen Gemeinden gibt, öffentlich geladen werden.
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