Die Gewählten müssen zustimmen
Warum die Namen der Pfarrgemeinderäte nicht in der
Der Datenschutzbeauftragte des bischöflichen Ordinariats, Stefan Frühwald, hat präzisiert, warum die Namen der gewählten Pfarrgemeinderäte nicht ohne Weiteres in der Zeitung veröffentlicht werden konnten. Die Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat schreibe vor, dass der Wahlausschuss beziehungsweise der Pfarrer das (Wahl-)Ergebnis der Pfarrgemeinde durch Aushang bekannt gibt. Da die Wahlordnung keine weiteren Bekanntgabe- beziehungsweise Veröffentlichungsmöglichkeiten vorsehe, „ist für jede sonstige Form der Veröffentlichung eine Einwilligung der Gewählten erforderlich“. Mit dieser Einwilligung könnten die Wahlergebnisse selbstverständlich auch einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Datenschutzbeauftragte des bischöflichen Ordinariates Augsburg hat lediglich die Pfarreien darauf hingewiesen, dass sie vor einer Weitergabe der Ergebnisse an die Presse die Einwilligung der Gewählten einholen müssen. (mz)
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