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  3. Bad Wörishofen: Die Unterallgäuer dürfen länger feiern

Bad Wörishofen
20.07.2019

Die Unterallgäuer dürfen länger feiern

Im Unterallgäu darf man künftig länger Party machen als bislang.
Foto: Friedrich Grimmbacher

Bürgermeister einigen sich auf eine andere Sperrzeit. Die Polizei hat zunächst arge Bedenken, ist am Ende aber auch einverstanden.

Das Thema „Wohnen im Alter“ mit all seinen Facetten beschäftigt derzeit nicht nur die Kommunen, sondern auch Organisationen und Bürger im Landkreis Unterallgäu. Für eine Möglichkeit, das „Wohnen für Hilfe“, warb Hubert Plepla von der Koodinationsstelle „Seniorenkonzept SG 12“ bei der Dienstbesprechung der Unterallgäuer Bürgermeister in Bad Wörishofen. Das Projekt soll sozialräumlich in kooperierenden Gemeinden angesiedelt werden. Hauptamtliche Mitarbeiter der Kommunen oder Vereine sollen die Wohnpartnerschaften begleiten und betreuen. Plepla versuchte das Interesse der Rathauschefs für dieses Modell zu wecken und warb eindringlich um Kooperationspartner. Dabei versuchte er auch, Bedenken und Vorbehalte zu zerstreuen, jemanden Fremden im eigenen Haus wohnen zu lassen und bescheinigte den Gemeinden Ettringen und Wiedergeltingen hier eine „gute Vorreiterrolle“. Das Projekt will Menschen zusammenbringen – auf der einen Seite den älteren Menschen, der zum Beispiel allein eine große Hofstelle bewohnt und Hilfe beim Einkaufen, Rasenmähen oder für die Fahrt zum Arzt benötigt und auf der anderen Seite einen jüngeren Menschen, der nach Wohnraum sucht und diese Hilfe gerne übernimmt. Laut Plepla wird dabei vertraglich „das Geben und Nehmen in dieser Wohnpartnerschaft geregelt“, also unter anderem, wie viele Stunden Hilfe für die kostenlose Unterkunft geleistet werden müssen.

Es geht bei dem Treffen auch um Wohnformen der Zukunft im Unterallgäu

Das Projekt der Wohnraumgeber verfolgt laut Plepla zwei Ziele: die Vermeidung von Isolation und Einsamkeit im Alter sowie ein möglichst langes Verbleiben der Senioren in den eigenen vier Wänden. Verträge mit den Vermietern werden vom Landratsamt rechtlich überprüft und abgesegnet. Gemäß der Förderlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) wird das Projekt zudem vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 40. 000 Euro für maximal zwei Jahre gefördert.

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