Drogenhandel in Bad Wörishofen: Täter verurteilt
Plus Bei Durchsuchungen in Flüchtlingsunterkünften in Bad Wörishofen und Mindelheim entdeckten Beamte gut 500 Gramm Drogen. Was der Staatsanwalt forderte.
Drei Dolmetscher und zahlreiche Zeugen, darunter mehrere Polizeibeamte, waren zu einer Gerichtsverhandlung gegen zwei Drogenhändler beim Amtsgericht Memmingen geladen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Markus Veit hatte im Vorfeld mit einem aufwendigen Prozess und einer schwierigen Beweisführung gerechnet. Dann aber räumten die Angeklagten überraschend alle Tatvorwürfe ein.
Staatsanwalt Thorsten Thamm verlas die Anklageschrift gegen die beiden Männer, die aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wurden. Einem 23-Jährigen und einem 20-Jährigen wurde der Besitz und der Handel mit Marihuana in nicht geringen Mengen vorgeworfen. Bei Durchsuchungen der Flüchtlingsunterkünfte in Mindelheim und Bad Wörishofen hatte die Polizei rund 500 Gramm Cannabis aufgefunden, das „gewinnbringend weiterverkauft werden sollte“, so Thamm. Erschwerend hinzu kam, dass die beiden ihre Drogen in zahlreichen Fällen an Minderjährige abgegeben hatten. In der Regel hatten sie zehn Euro pro Gramm verlangt und erhalten. Das aufgefundene „Material“ hatte einen THC-Gehalt von 35,6 Gramm. Der Grenzwert für die „nicht geringe Menge“ war also fast um das Fünffache überschritten. Wer Betäubungsmittel an Minderjährige abgibt oder mit einer „nicht geringen Menge“ Handel treibt, wird zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. So steht es im Betäubungsmittelgesetz. Bei Cannabis-Produkten (Haschisch und Marihuana) hängt diese Menge vom Gehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) ab, dem wichtigsten Wirkstoff der Drogen. Der Grenzwert zur „nicht geringen Menge“ wurde vom Bundesgerichtshof bereits 1984 auf 7,5 Gramm THC festgelegt. Im vorliegenden Fall hatte das sichergestellte Marihuana einen THC-Gehalt zwischen sieben und zehn Prozent.
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