Erben und Vererben ist nicht leicht
Notarin und Steuerberater klären zahlreiche Interessierte über Regeln, Fallstricke und mehr auf
Der Saal im Forum war voll: Alle Sitzplätze belegt, zusätzliche Stühle bereitgestellt und doch mussten zahlreiche Interessierte stehen. An dem Abend mit Notarin Marion Strümpell und Steuerberater Jürgen Vogt ging es ums Erben und Vererben. Gerade jetzt werde besonders viel vererbt, erklärte Alfred Brugger, Vorsitzender der Mindelheimer Bürgerstiftung, die mit der Wohnungsgenossenschaft den Abend organisiert hat.
Die Mindelheimer Notarin Marion Strümpell erklärte, dass sich das Erbrecht seit dem 17. August an der Europäischen Verordnung orientiert. Das europäische Erbrecht sehe vor, dass für Erbschaften das Recht des Landes gilt, in dem der Verstorbene seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Auf die Staatsbürgerschaft kommt es nicht an. „Wohnt ein deutsches Ehepaar die meiste Zeit in seiner Ferienwohnung auf Mallorca, so gilt ohne notariell formuliertes Testament das spanische Erbrecht beim Tod eines der Deutschen“, so Strümpell. Gleiches beim Tod eines Facharbeiters, der meist in China beschäftigt ist, oder eines Seniors, der wegen niedrigerer Pflegekosten im Ausland lebt. In einem notariell formulierten Testament dürfe man festlegen, dass die Verteilung nach deutschem Recht erfolgen soll.
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