Taschengeld – ein Schritt in die Selbstständigkeit
Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl gibt Eltern Tipps für das erste Einkommen ihrer Sprösslinge.
Der Schulanfang ist für viele Kinder ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. „Und ein guter Zeitpunkt, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen“, findet Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl – auch wenn Eltern ihrem Nachwuchs natürlich schon mit vier oder fünf Jahren ein kleines Taschengeld auszahlen können. Doch wie hoch sollte der Betrag ausfallen und für was sollte er verwendet werden?
„Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter ab“, sagt Veitenhansl. Als Faustregel gibt sie je Klassenstufe etwa einen Euro pro Woche an. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. „Natürlich hängt die Höhe des Taschengelds auch von der finanziellen Situation der Familie ab“, gibt die Kreisjugendpflegerin zu bedenken. Ab der fünften Klasse rät sie, das Taschengeld monatlich auszuzahlen: „So lernen Kinder, sich das Geld einzuteilen.“ Wichtig sei, das Geld zu einem festen Termin verlässlich auszuzahlen, damit der Nachwuchs Planungssicherheit hat.
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