FFP2-Maskenpflicht auch in den Krankenhäusern
Plus Die Mindelheimer Klinik und andere Häuser des Allgäuer Klinikverbunds geraten zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Das hat Auswirkungen für ambulante Patienten und Besucher.
Ambulante Patienten und ihre Begleitpersonen dürfen das Mindelheimer Krankenhaus ab Mittwoch, 20. Januar, nur noch mit einer FFP2-Maske betreten. Das hat der Klinikverbund Allgäu beschlossen. Die Regelung gilt auch für die anderen fünf Krankenhäuser des Klinikverbunds – weil es dort kein allgemeines Besuchsverbot wie in Mindelheim gibt (wir berichteten), gilt die FFP2-Maskenpflicht dort auch für reguläre Besucher. Daneben macht sich die Pandemie auch auf den Stationen immer stärker bemerkbar.
Die FFP2-Maskenpflicht sei notwendig, um Patienten und Mitarbeiter der Kliniken zu schützen, schreibt der Klinikverbund in einer Mitteilung. Krankenhaushygieniker Dr. Peter Keith sagt: „Das Tragen einer FFP2-Maske erhöht die Sicherheit nochmals, da die Übertragung durch Aerosole wirksam verhindert wird – und zwar für den Maskenträger wie für sein Gegenüber.“ Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Begleitpersonen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind davon ausgenommen. Hier reiche ein üblicher Mund-Nasen-Schutz, so das Krankenhaus.
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