Flughafen-Ausbau rückt näher
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde von zwei Unterallgäuern zurück. Diese wollten die Revision gegen ein Urteil aus dem Jahr 2015 durchsetzen.
Einen Schritt weiter ist der Allgäu Airport Memmingen auf dem Weg zum Ausbau des Flughafens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Juli 2015 zurückgewiesen. Das bedeutet: Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau vor allem der Start- und Landebahn vom März 2013 bleibt bestehen.
Für den Geschäftsführer des Allgäu Airports, Ralf Schmid, ist das Leipziger Urteil „ein wichtiges Signal für die Zukunft des Flughafens. Kritiker der Ausbaupläne hingegen sprechen davon, das Urteil sei nicht nachvollziehbar. Norbert Rauh von der Organisation „Bürger gegen Fluglärm“ sagte gegenüber unserer Zeitung, mit dem Urteil aus Leipzig seien nun alle juristischen Mittel gegen den Ausbau ausgeschöpft.
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