Fürstin Fugger: Trauung gilt vor dem Gesetz nicht als Ehe
Fürstin Angela Fugger von Glött hat einen 30 Jahre jüngeren spanischen Musiker geheiratet. Ihre rein kirchliche Ehe gilt aber vor dem Gesetz wenig.
Einzelne Leser haben sich gestern verwundert gezeigt: Wie ist das möglich, dass Angela Fürstin Fugger von Glött nur kirchlich ohne Standesamt heiratet? Der deutsche Gesetzgeber erlaubt dieses Verfahren seit exakt 1. Januar 2009. Groß mitbekommen haben diese Rechtsänderung aber nur wenige.
Damit besteht nun die Möglichkeit, kirchlich zu heiraten, ohne eine Ehe im Sinne der staatlichen Gesetze zu schließen. Vor 2009 galt es als Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 67 des Personenstandsgesetzes, wenn jemand „eine kirchliche Trauung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen“.
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