Geplante Sauna bringt die Räte ins Schwitzen
In der Schillerstraße will sich ein Hausbesitzer vor neugierigen Blicken schützen, doch der Gemeinderat will die freie Sicht der Autofahrer und Nachbarn bewahren. Ein Carport als „Schwarzbau“ muss wohl abgerissen werden
Sechs Meter lang und vier Meter breit – so soll die stattliche Sauna-Hütte aussehen, die sich eine Familie in der Schillerstraße in den Garten stellen will. Dagegen wäre wohl auch aus baurechtlicher Sicht wenig einzuwenden – wenn der Bauwerber in seiner Voranfrage nicht mehrere zwei Meter hohe Sichtschutzwände eingeplant hätte, um sich vor neugierigen Blicken zu schützen. Und weil der Sauna-Fan schon jetzt an der Einmündung der Mörikestraße ohne entsprechende Genehmigung einen etwa 1,80-Meter-hohen „Gabionenzaun“ – ein mit Steinen gefüllter Drahtzaun – aufgestellt hat, kamen die Mitglieder des Bauausschusses des Marktgemeinderates gehörig ins Schwitzen.
Denn das Grundstück liegt im Bebauungsplan Türkheim-Südwest – und hier ist ausdrücklich geregelt, dass nur Zäune mit einer maximalen Höhe von 90 Zentimetern erlaubt sind. Für den Hausbesitzer bedeutet dies jetzt zunächst, dass er den bereits aufgestellten Gabionenzaun wieder auf diese 90 Zentimeter stutzen muss. „Der Gabionenzaun in dieser Höhe wurde unzulässig errichtet“, so Bauamtsleiter Lothar Rogg, der hier noch die Bezeichnung „Schwarzbau“ vermeiden konnte.
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