Glücklicher Ehemann (67) hat seinen Ehering wieder
Im örtlichen Fundamt kann ein 67-Jähriger seinen Ehering abholen, den er bei Gartenarbeiten im Kurpark verloren hatte.
Ein 67-Jähriger ist der rechtmäßige Besitzer eines Eheringes, den ein ehrlicher Finder nahe des Kurparks gefunden und bei der Polizei abgegebenen hatte. Durch die Meldung in der Mindelheimer Zeitung erfuhr der 67-jährige Ehemann, dass sein Ehering wieder aufgetaucht ist. Als der Mann ihn in der Polizeiinspektion abholte gab er an, den Ring schon vor etwa vier Wochen im Kurpark beim Rechen verloren zu haben. Die Beamten schickten ihn dann zum örtlichen Fundamt, wo der Ring inzwischen aufbewahrt wird. Dort kann er seinen Ring gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises abholen.
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