„Gold“-Barren bringen kein Glück
Ein 21-Jähriger aus dem Unterallgäu muss sich wegen gefälschten Barren vor Gericht verantworten. Er kam mit einem blauen Auge davon.
Gefälschte Gold- und Platinbarren und Unzen hat ein 21-jähriger Unterallgäuer im Internet angeboten. „Nur zur Dekoration“, wie er betonte. Dennoch musste sich der Heranwachsende jüngst vor dem Jugendrichter am Memminger Amtsgericht verantworten. Denn: Der 21-Jährige hatte zwar angegeben, dass die Barren und Unzen nicht aus Gold oder Platin waren – somit stand ein Betrugsverdacht schon mal nicht im Raum. Allerdings trugen die Barren Namen von Marken wie „Degussa“. Das ist nicht erlaubt: Für die als „Kennzeichenverletzung“ bezeichnete Straftat gibt es bis zu drei Jahren Haft.
Auch wenn der Unterallgäuer mehrere Hundert Goldbarren und Münzen auf Lager hatte, die er sich aus Asien hatte schicken lassen, zeigte sich Jugendrichter Dr. Markus Veit milde. Der Angeklagte hatte zuvor sofort zugegeben, die Barren zum Verkauf angeboten zu haben – inklusive dem Zusatz, dass sie nicht echt seien. Noch immer stünden solche Anzeigen von anderen Anbietern im Internet, so der junge Mann. Der Zoll habe das Paket ohne Probleme an ihn weitergeleitet, deswegen habe er gedacht, es sei in Ordnung.
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