Haftstrafe für Blaulichtfotograf
Memminger Journalist hört illegal den Rettungsfunk ab
Ein freier Journalist aus Memmingen ist bei einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Fotograf hatte zum wiederholten Mal unerlaubt den Behörden- und Rettungsfunk abgehört, um aktuelle Unfallfotos machen zu können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In erster Instanz war der damals 49-Jährige zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Polizei hatte 2016 bei dem Mann eine Antenne und ein Laptop gefunden. Auf dem Computer war ein Programm installiert, mit dem Funkverkehr ausgewertet werden kann. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der Journalist bereits unter Bewährung steht. Der freie Fotograf hat Bilder auch an die Mindelheimer Zeitung geliefert. Er war nie Angestellter des Medienhauses. Er trat der Zeitung gegenüber immer als selbstständiger Unternehmer auf. Nach Kenntnisnahme vom seinerzeitigen Verfahren vor dem Amtsgericht Memmingen wegen Abhörens des BOS-Funkverkehrs wurde ihm gegenüber klar artikuliert, dass dieses Verhalten weder geduldet noch akzeptiert werde. Er hatte zugesichert, sich zukünftig rechtskonform zu verhalten.
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