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  3. Rammingen: Rammingens Bürgermeister auch ohne Beschluss handlungsfähig

Rammingen
15.05.2020

Rammingens Bürgermeister auch ohne Beschluss handlungsfähig

Mit Manuel Rauscher (rechts) als Zweiter Bürgermeister und Christian Reiber als Dritter stehen dem Ramminger Bürgermeister Anton Schwele nun zwei Stellvertreter aus den Reihen der UWG/FWG zur Seite. Ulrike Degenhart von der Bürgerliste fand keine Mehrheit.
Foto: Regine Pätz

Plus Die Höhe der Bewirtschaftungspauschale für Rammingens Bürgermeister sorgte für Diskussionsbedarf - und lässt mal wieder Argwohn durchblitzen.

Knapp 400 Seiten stark ist das Regelwerk der Bayerischen Gemeindeordnung, das Basiswissen zu den wichtigsten Kommunalgesetzen beinhaltet. Es dient Gemeinderatsmitgliedern, Mitarbeitern von Städten und Gemeinden, auch Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften (VG) als Leitfaden; deutungssicher, aber auch reichlich gefüttert durch Fußnoten.

Ein Passus der Geschäftsordnung des Ramminger Rates brachte Diskussionsbedarf

VG-Amtsleiter Thomas Barth hatte es vorsichtshalber mit zur konstituierenden Sitzung in Rammingen gebracht, denn - so viel verriet die Tagesordnung - stand an diesem Abend auch die Geschäftsordnung der kommenden Legislaturperiode zur Beratung. Das Vorgehen Barths sollte sich dabei als umsichtig erweisen, denn ein Passus innerhalb dieser Geschäftsordnung brachte Diskussionsbedarf - und Thomas Barth auf die längere Suche nach einer wirklich kleinen Fußnote.

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