
Graffiti kann teuer zu stehen kommen
Für „Kunstwerke“ im Schlosspark müssen Jugendliche Sozialarbeit ableisten
Der Schlossgarten gerät in jüngster Zeit immer wieder in die Schlagzeilen. Mal sind es Schlägereien, mal Vandalismus oder einfache Sachbeschädigung. Wegen eines eher „harmlosen“ Vergehens standen nun zwei Jugendliche und ein Heranwachsender vor dem Jugendgericht des Amtsgerichtes Memmingen. Richter Dr. Markus Veit wollte die Sachbeschädigung jedoch nicht zu hoch hängen und verurteilte die geständigen Angeklagten zu je 20 Stunden Sozialdienst.
Harmlos, weil die drei Angeklagten im vergangenen November in einer Nachtaktion eine Mauer mit Farbe besprüht hatten. Den Schaden schätzte die Polizei auf 500 Euro. Die Drei wurden ermittelt und standen nun wegen Sachbeschädigung vor Gericht.
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