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Feuerwehrauto-Affäre
28.02.2011

Kartell machte in der Kneippstadt Geschäfte

Feuerwehrauto.
Foto: dpa

Die Stadt Wörishofen prüft in der Feuerwehrauto-Affäre Anspruch auf Schadensersatz. Für 290.000 Euro wurde bei einem verurteilten Unternehmen eingekauft.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen eine am Feuerwehrauto-Kartell beteiligte Firma. Das sagte Bürgermeister Klaus Holetschek auf Anfrage der Mindelheimer Zeitung. Die Stadt hatte im Jahr 2003 den Aufbau und die Ausstattung für einen sogenannten Rüstwagen von der Firma Ziegler gekauft. Auftragswert: etwa 290 000 Euro. Ziegler gehört zu den drei im Kartellverfahren verurteilten Unternehmen. Die Hersteller müssen insgesamt 20,5 Millionen Euro Strafe für illegale Absprachen seit 2001 im Geschäft mit Feuerwehrfahrzeugen bezahlen. Ziegler, Rosenbauer und Schlingmann sollen den Markt unter sich aufgeteilt haben. Gegen ein viertes Unternehmen, nach Presseberichten Iveco-Magirus, wird noch ermittelt. Wird auch dieser Hersteller verurteilt, stünde in Bad Wörishofen möglicherweise auch die jüngst für etwa 700 000 Euro angeschaffte Drehleiter dieses Anbieters auf der Sünderliste.

Ob die Stadt bei dem Ziegler-Geschäft zu viel bezahlt hat, stehe aber noch nicht fest, betont Werner Würstle, der Leiter des Hauptamtes im Rathaus. Die drei verurteilten Unternehmen bestreiten nach einem Bericht von feuerwehrmagazin.de, dass den Kommunen finanzieller Schaden entstanden ist. „Wir haben das damals europaweit ausgeschrieben und Ziegler war der günstigste Anbieter“, berichtet Würstle. Er wird den Fall dem bayerischen Gemeindetag melden und dort um Rat bitten. Es gehe darum, wie ein möglicher Schaden festgestellt werden kann. Feuerwehr-Kommandant Peter Eichler glaubt, dass das schwierig wird. Ausstattungslisten wie im Automobilbau gibt es bei den Feuerwehrfahrzeugen nämlich nicht. „Zugrunde liegen in der Regel genormte Fahrzeugtypen, die Ausstattung legt dann jede Feuerwehr individuell fest“, erklärt Eichler. So gleicht in der Regel kein Feuerwehrauto dem anderen. Die Anforderungen der Feuerwehr würden dann im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. „Interessierte Firmen können dann Angebote abgeben.“

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