Kliniken: Der Landkreis haftet und zahlt
Plus Warum das Unterallgäu für Investitionen an den Kliniken in Immenstadt und Kempten bürgt und zudem ein Defizit ausgleicht.
Auch wenn sie am Ende geschlossen zustimmten, war einigen Mitgliedern des Kreisausschusses bei diesen beiden Entscheidungen spürbar unwohl: Sie beschlossen, dass der Landkreis für Investitionen an den Kliniken in Immenstadt und Kempten bürgen soll. Außerdem stimmten sie zu, dass der Landkreis sich am Defizitausgleich für die Geburtshilfe an der Klinik Immenstadt beteiligt. Beides bringt dem Klinikverbund Allgäu, dem das Unterallgäu bekanntlich seit vergangenem November offiziell angehört, finanzielle Vorteile, erklärte Kreiskämmerer Sebastian Seefried in der Sitzung.
So bleibe dem Landkreis im Fall der Bürgschaften im Grunde gar keine andere Wahl. Die Bürgschaften sind nämlich notwendig, damit die beiden Kliniken in den Genuss von Fördermitteln des Freistaats kommen. Dieser verlangt vor der Auszahlung Sicherheiten. Grund ist die Rechtsform des Klinikverbunds als gGmbH, also als gemeinnützige Gesellschaft mit eben nur beschränkter Haftung.
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