Hat Türkheims Bürgermeister Recht, wenn er sagt, dass das Thema Schragl-Ansiedelung noch nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat? Ein Kommentar.
Zumindest formal hat Kähler wohl nichts falsch gemacht, als er die Schragl-Pläne hinter den verschlossenen Türen des Gemeinderates versteckte. Auch wenn die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als oberstes Gebot vorgibt, so muss es dafür doch Grenzen geben – denn natürlich geht es niemanden etwas an, wenn es um Grundstückspreise oder Personalangelegenheiten geht. Ob es allerdings klug war, so eine weitreichende und offensichtlich kontroverse Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, ist eine ganz andere Frage.
Denn wenn Kähler jetzt selbst vehement darauf hinweist, dass die Gemeinde ja gar nicht die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ist – dann gibt er indirekt auch zu, dass die Nichtöffentlichkeit zumindest durch die Gemeindeordnung so nicht gedeckt war. Ein Mehrheitsbeschluss für oder gegen eine Geheimhaltung wäre also wichtig gewesen, damit erst gar kein Geschmäckle aufkommen kann.
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