Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Hintergrund: Kritik an Gerichtsurteilen: Im Namen des Volkes?

Hintergrund
03.03.2017

Kritik an Gerichtsurteilen: Im Namen des Volkes?

Gerichtsurteile wirken auf Opfer und Bevölkerung oft zu lasch. Oberstaatsanwalt Christoph Ebert erklärt die Sichtweise der Justiz.
2 Bilder
Gerichtsurteile wirken auf Opfer und Bevölkerung oft zu lasch. Oberstaatsanwalt Christoph Ebert erklärt die Sichtweise der Justiz.
Foto: Laura Loewel (Archiv)

Gerichtsurteile stoßen häufig auf Kritik. Oberstaatsanwalt Christoph Ebert aus Memmingen erklärt, warum die Strafe nicht der Vergeltung dient.

Fällt der Richter im Gerichtssaal ein Urteil, tut er das im Namen des Volkes. Doch manch einer fühlt sich schlecht vertreten: Sei es, weil er das Urteil zu hart oder – was wohl häufiger der Fall ist – zu milde findet. Jüngstes Beispiel ist der Fall eines 38-Jährigen, der sich wie berichtet zwei Jahre lang beinahe täglich an seiner Stieftochter vergangen hat und dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Auf Facebook hagelte es dafür harsche Kritik – was Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert durchaus verstehen kann, obwohl er in seinem Plädoyer genau diese Strafe gefordert hatte.

„Für die Bevölkerung ist die Bewährung ein Freispruch zweiter Klasse“, sagt er im Gespräch mit der MZ. „Die Leute merken nicht, dass die Verurteilten ein Damokles-Schwert über sich haben.“ Im konkreten Fall darf sich der 38-Jährige vier Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Kommt er erneut mit dem Gesetz in Konflikt, kommt zur neuen Strafe die alte hinzu. Außerdem beinhalte die Bewährungsstrafe meist auch eine Geldauflage, damit der Verurteilte die Strafe auch spürt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.03.2017

Wenn man sich mal so ansieht was speziell im Zusammenhang mit der EU in den letzten Jahren alles so im Namen des Volkes verkündet wurde - so sind das lediglich Lippenbekenntnisse.

04.03.2017

ich möchte mal wissen wie der Oberstattsanwalt oder Der Richter Geurteilt Hätte wenn ein Angehöriger der eigenen Famielie betroffen gewesen Wäre ???