Mann schießt sich selbst in Bein - und wird verurteilt
Plus 44-Jähriger steht vor Gericht, weil er ohne Genehmigung Revolver und Munition besaß. Dass er sich selbst angeschossen hat, wurde strafmildernd gewertet.
Wenn jemandem ein Missgeschick passiert, dessen Folgen er selbst ausbaden muss, dann sagt man scherzhaft, dass sich dieser Jemand damit wohl selbst ins Bein geschossen hat. Über diesen Spruch kann ein 44-Jähriger aus Bad Wörishofen ganz und gar nicht lachen – im Gegenteil, ihm flossen die Tränen übers Gesicht, als er sich jetzt vor dem Memminger Amtsgericht wiederfand.
Denn genau das war ihm passiert: Er hatte sich selbst ins Bein geschossen – aber keineswegs nur sprichwörtlich, sondern ganz real mit einem Revolver. Aus der Waffe hatte sich ein Schuss gelöst, als er damit herumhantierte. Er habe den Revolver reinigen wollen, da flutschte er ihm aus der Hand, landete auf dem Boden, ein Schuss löste sich.
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