Mehr Gerechtigkeit für das Unterallgäu oder „Wahnsinn“?
Warum der Landkreis Unterallgäu nun eine eigene Steuerverwaltung braucht
Wenn Landrat Hans-Joachim Weirather in der Kreisausschuss-Sitzung einen Tagesordnungspunkt mit den Worten einleitet „Es hilft nichts, wir müssen uns damit befassen“ und Kreiskämmerer Sebastian Seefried anfügt: „Es ist mir auch kein Vergnügen, das Thema hierher zu bringen“, dann ist klar: Das Thema hat es in sich. Und das hat es tatsächlich. Die Räte mussten sich nämlich mit dem Umsatzsteuerrecht beschäftigen.
Das ist vor drei Jahren geändert worden und stellt die Kommunen nun vor ein Problem. Bislang waren sie nämlich in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreit und mussten nur in Sonderfällen – zum Beispiel beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Umsatzsteuer abführen. Vor allem Landkreise waren bislang kaum betroffen. Seit der Neuregelung ist das jedoch anders. Landkreise und Gemeinden werden nun wie Unternehmen behandelt und müssen Produkte und Dienstleistungen entsprechend versteuern – allerdings nur dann, wenn Wettbewerbsverzerrungen drohen. Als Beispiel nannte Seefried den Kreisbauhof, der für eine Gemeinde Mäharbeiten oder Teile des Winterdienstes übernimmt. Weil diese Leistungen auch ein privates Wirtschaftsunternehmen anbieten könnte, muss der Landkreis dafür nun Umsatzsteuer abführen.
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